Hagenbach Stadtrat beschließt Überquerungshilfe zum Freizeitgebiet

Mit einer Überquerugnshilfe soll der Weg zur Grillhütte für Fußgänger und Radfahrer sicherer werden.
Mit einer Überquerugnshilfe soll der Weg zur Grillhütte für Fußgänger und Radfahrer sicherer werden.

Im September 2023 hatte der Stadtrat vom LBM gefordert, im Zuge der Sanierung der L556 von Hagenbach nach Neuburg eine Fußgänger- und Radfahrerüberquerungshilfe zum Freizeitgebiet an der Grillhütte herzustellen. Der LBM hat aber den Bau aus eigenen Mitteln abgelehnt.

Allerdings hatten die Vorprüfungen dort ergeben, dass dieser Neubau ebenso wie die neu zu bauenden Radwegeanbindungen nach dem Bundeszuschussprogramm „Stadt und Land“ zuschussfähig wären, wenn die Stadt selber Bauherr ist. Der Zuschuss würde 90 Prozent betragen, wobei auch die Planungskosten zuschussfähig wären. Die restlichen zehn Prozent müsste die Stadt aus eigenen Mitteln tragen.

Die Baukosten werden auf 150.000 Euro inklusive der Zuwegung zu dem vorhandenen Radweg geschätzt. Für den Ausbau der bestehenden Radwege entlang von Schwarzwaldstraße und Rheinstraße mit einem neuen Asphaltbelag wird mit Baukosten in Höhe von 220.000 Euro gerechnet. Bei einem Bundeszuschuss in Höhe von 90 Prozent würden Baukosten in Höhe von 37.000 Euro bei der Stadt verbleiben.

Nach der einstimmigen Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses für die Herstellung der Überquerungshilfe mit Ertüchtigung der bestehenden Radwege und der Empfehlung, dass die Zuführung zur Überquerungshilfe das Gelände der ehemaligen Hüttenhocker möglichst nicht zerschneiden soll, schloss sich der Stadtrat einstimmig an.

So soll im Zuge der L 566 nach Neuburg auf der Höhe zum Freizeitgebiet an der Grillhütte eine Fußgänger- und Radfahrerüberquerungshilfe hergestellt werden. Ebenso einstimmig wurde beschlossen, dass mit dieser Maßnahme der bestehende Rad- und Gehweg entlang der Schwarzwaldstraße und Rheinstraße mit neuem Asphaltbelag ausgebaut wird. Die nötigen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt und die Einzelkreditgenehmigung bei der Kommunalaufsicht beantragt. Die Fördermöglichkeiten sollen in Anspruch genommen werden.

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