Leserbriefe an die Lokalredaktion RHEINPFALZ Plus Artikel „Spielchen beenden“

Eine Leserin kritisiert die Haltung des Kandeler Bürgermeisters Niedermeier (CDU) nachdem seine Kündigung einer Kita-Leiterin vo
Eine Leserin kritisiert die Haltung des Kandeler Bürgermeisters Niedermeier (CDU) nachdem seine Kündigung einer Kita-Leiterin vor Gericht nicht stand hielt.

Zu „Bürgermeister verteidigt Kündigung“ vom 23. September:

Bürgermeister Niedermeier steht also weiter zur Kündigung der ehemaligen Kita-Leitung. Wie im Bericht der Rheinpfalz vom 23. September zu lesen war, begründet er seine Entscheidung damit, sie habe sich nicht an den vorgeschriebenen Meldeweg gehalten. Seit Beginn des Rechtsstreites ist dies sein zentraler Vorwurf. Auch nach eindeutiger Zurückweisung seiner Vorwürfe von zwei Instanzen, hält er an seiner, wie er es nennt, eigenen Rechtsauffassung fest. Wenn selbst ein teuer eingekaufter, mit profundem Wissen ausgestatteter Fachanwalt vor Gericht komplett gescheitert ist, sollte auch der größte Skeptiker seine persönliche Rechtsauffassung überdenken. Die ehemalige Leiterin hat eindeutig nach Vorschrift den Meldeweg eingehalten, der explizit und dezidiert vom Jugendamt selbst so vorgegeben war / ist. Dies ist auch dem Bürgermeister seit Beginn des Rechtsstreites sehr wohl bekannt. Nach sofortiger Meldung der Kita-Leitung an den dafür zuständigen Mitarbeiter, hätte laut diesem Meldeweg ein sofortiges Handeln zum Schutz der Kinder durch das Jugendamt selbst erfolgen müssen! Es ist unübersehbar, dass der ehemaligen Kita-Leitung beständig die alleinige Verantwortung der zweifellos schlimmen Vorfälle für die Kinder und deren Eltern von der Stadtspitze zugeschoben wird. Mit keiner Silbe wurde bisher vom Bürgermeister und der Stadtspitze das Vorverschulden der Jugendämter thematisiert.

(...) Wäre es jetzt nicht an der Zeit, die Verzögerungsspielchen zu beenden und die ehemalige Kita-Leitung in Ehren an ihrer alten Wirkungsstätte wieder einzusetzen? Würde Herr Niedermeier den Eltern und der Öffentlichkeit gegenüber seine persönliche Rechtsauffassung korrigieren, wäre ein einvernehmliches und faires Miteinander aller Beteiligten in der Kita und Verwaltung hundertprozentig wieder möglich.

Marita Baqué, Neupotz

Wahlniederlage CDU: „Auch bei Älteren verloren“

Zu „Trend und Corona ziehen runter“, erschienen am 28. September:

Die genannten Ursachen von Thomas Gebhart für das Wahldebakel der CDU klingen ein wenig nach Ausflüchten. „Wir müssen als Partei wieder für Junge attraktiv werden“ ist nur die halbe Wahrheit. Sicherlich ist die CDU in der jungen Bevölkerung unterrepräsentiert, aber Stimmverluste erlitt die CDU vor allem bei mittleren und älteren Jahrgängen. Offenbar war das Bekenntnis von Olaf Scholz zu Steuererleichterungen für Singles bis 100.000 Euro brutto Jahresverdienst, Paare das doppelte, Mindestlohn von 12 Euro/Stunde sowie Beibehaltung des Renten-Eintrittalters und -Niveaus für diese Bevölkerungsgruppe wichtiger als Diskussionen um Klimawandel, EU oder Rechtspopulismus (Stichworte Wanderwitz und Maaßen). Der aufsteigende Trend für die SPD fiel nicht vom Himmel - schließlich saß diese Partei die letzten 8 Jahre mit in der Regierung und hatte mit Scholz nicht unbdingt den charismatischsten Kanzlerkandidaten aufgeboten. Es bleibt zu hoffen, dass die Aussage „Auch auf Bundesebene müsse die CDU das Wahlergebnis nun 'ehrlich analysieren und neu denken: personell, inhaltlich und organisatorisch'“ keine leere Politikerfloskel bleibt.

Markus Müller, Jockgrim

„Mindestens zwei weitere Gründe“

(...) Der aus Jockgrim kommende, bisher das südpfälzische Wahlkreis-Direktmandat innehabende Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart sagte hierzu, „dass die CDU nicht gut dasteht“, sei im Wahlkampf spürbar gewesen. Das stimmt nur teilweise. Unter vielen verschiedenen, schon seit Jahren allzu oft zerredeten Ursachen möchte ich nur ansprechen

1) die von Rot-Grün verschuldete, aber weder von Schwarz-Rot noch von Schwarz-Gelb zurückgenommene Doppelverbeitragung von Direktversicherungen als Altersrente,

2) die – so ich das Betriebsverfassungsgesetz 2021 recht lese – noch immer bestehende Genehmigungspflicht durch die Eigentümerseite für die Hinzuziehung externen Sachverstandes zur Unterstützung der Arbeitnehmervertretungen. Externer Sachverstand ist notwendig speziell bei Verhandlungen mit der Geschäftsleitung von „Betrieben in Schieflage“: Diese vom Eigentümer installierte Unternehmensleitung hat zumeist das Dilemma zu vertreten, wenn es um einen „einseitigen“ Gehaltsverzicht der Belegschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung geht.

Daneben gibt es, von Klima- und Pandemie-Problemen abgesehen, auch nach dem „Nach-Wahl-Montag“ noch manches aufzuarbeiten, Stichwort „häusliche Pflege“. Hierzu hat Thomas Gebhart schon einige Arbeit geleistet.

Bernhard Christ, Landau

Änderung Bebauungsplan: „Bitterer Beigeschmack“

Zu „116 Unterschriften gesammelt“ erschienen am 11. September:

Sicherlich hat niemand das Recht auf eine uneinsehbare Terrasse. Aber ich finde jeder hat das Recht auf die Einhaltung von Vorgaben und Abmachungen. Hier wurde bestimmt auch von Hauseigentümern auf Kompromisse eingegangen um den Bebauungsplan zu erfüllen und umzusetzen. Und nun kann (und soll ?) dieser einseitig geändert werden ? Ich denke das hinterlässt einen sehr bitteren Beigeschmack bei den Betroffenen.

Florian Keller, Wörth

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