Kreis Germersheim
Sexueller Missbrauch im Netz: Fotos und Handlungen von „Zwölfjähriger“ verlangt
Das Internet macht es Übeltätern jedweder Art oft sehr leicht, Straftaten zu begehen. So gibt es im Netz unzählige Möglichkeiten, an kinderpornografische Fotos zu kommen oder sich auf speziellen Plattformen Kindern auf eine Art und Weise zu nähern, die die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen. Das musste auch ein 43-jähriger Mann aus dem Kreis Germersheim erfahren. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, im März 2025 ein Kind – ohne dabei körperlich mit diesem in Kontakt zu stehen – zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Der Kontakt lief demnach über eine Chat-Plattform, die für alle zugänglich ist. Der Betreiber sagt in den Geschäftsbedingungen deutlich, dass sexuell geprägte Themen grundsätzlich nicht gestattet sind.
Der Angeklagte, dem nun am Amtsgericht Landau der Prozess gemacht wurde, hatte auf dieser Plattform Kontakt zu einem vermeintlich zwölfjährigen Mädchen. Dieses lobte er im Chat für ihr hübsches Aussehen und bat das Kind dann nach dem dritten Foto, das er zu sehen bekam, sie solle ihm doch eines zusenden, auf dem sie nicht so viele Sachen anhabe. Das Mädchen lehnte ab, aber der Angeklagte insistierte weiter, bat schließlich um Fotos des gänzlich unbekleideten Kindes und forderte es auf, auch nach mehrmaligem Ablehnen des Kindes, sich selbst zu berühren – das täte er auch gerade.
„Kind“ war Ermittler des LKA Düsseldorf
Daraufhin brach der Kontakt ab. Was der Mann nicht ahnte: Er hatte keineswegs mit einem zwölfjährigen Kind, sondern mit einem Beamten des Landeskriminalamts in Düsseldorf gechattet, der keine echten Kinderfotos gepostet hatte, sondern solche, die von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert waren. Dem Beamten und seinem Team gelang es, die IP-Adresse des Mannes zu ermitteln, und kam ihm so auf die Spur.
Der Angeklagte lebt allein in einer Gemeinde des Kreises, hat eine Ausbildung abgeschlossen und arbeitet seit vielen Jahren in einem großen Betrieb, in dem man sehr zufrieden mit ihm sein soll. Zu Beginn der Verhandlung hatte er durch seinen Anwalt erklären lassen, die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft entbehrten jeglicher Grundlage. Der Chat wäre von keinem seiner Geräte geführt worden, er habe alle freiwillig zur Überprüfung herausgegeben.
Zwei Verurteilungen wegen Kinderpornografie
Das klang zunächst recht glaubwürdig, nur standen der Erklärung bereits zwei einschlägige Verurteilungen des Mannes wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos entgegen. Derzeit läuft beim Oberlandesgericht noch ein Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Landau, das ihn deswegen zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt hatte. Nicht allein deswegen beantragte der Staatsanwalt für die geschilderte Tat eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen des Versuchs des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt. Das Gericht folgte dem in seinem Urteil. Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.