Kreis Germersheim Selbstgedrehte Zigarette mit Betäubungsmittel?

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Ein 29-jähriger Flüchtling aus Somalia soll eine 25-jährige Landsfrau widerstandsunfähig gemacht und sexuell missbraucht haben. Fotos davon habe er dann ins Internet gestellt und damit die Intimsphäre der Frau verletzt. Wegen dieser beiden Vergehen ist der 29-Jährige seit dem vorigen Oktober in Haft.

In der jüngst verschärften Fassung des Gesetzes über die sexuelle Selbstbestimmung werden Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren angedroht. Für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Nach dem ersten Prozesstag vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes Landau am 8. Juni verließ der Angeklagte als vorerst freier Mann das Gericht. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Zweifel an den Angaben der Geschädigten tauchten auf, sie soll auf ihre Aussagefähigkeit begutachtet werden. Der Angeklagte erzählte, dass er in Somalia in einer Wellblechhütte aufwuchs. Mit dem Anbau von Obst und Gemüse sicherte die Familie ihren Lebensunterhalt. Doch Nachbarn wollten sich das Land aneignen, brachten seinen Vater und Bruder um. Er selbst war als Kind verprügelt worden, tiefe Narben am Kopf zeugten davon. Mit der Mutter floh er in den Norden Somalias, hatte dort eine Frau und zwei Kinder. Alle drei seien von Krankheiten dahingerafft worden und so machte er sich 2014 auf nach Europa. In einem Aufnahmelager in Italien traf er seine jetzige Frau. Sie kannten sich aus der Heimat, gab die 33-jährige Zeugin an, die mit dem drei Monate alten Baby zur Verhandlung nach Landau angereist war. Das Paar heiratete im vorigen Sommer nach islamischem Ritus und im März wurde ihre Tochter geboren. Die Familie lebt in Fürstenwalde in Brandenburg. Übers Internet lernte der Angeklagte die 25-jährige Somalierin kennen, die in einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Germersheim lebt. Im vorigen September besuchte er sie und die Beiden, so schilderte es der Mann, erlebten vier Tage mit viel Bier, Gesprächen am Rheinufer und Sex. Die Frau aber erinnert sich nur an Samstag und die Nacht auf Sonntag. Sie hätten keinen Sex gehabt und auch keine Liebesbeziehung. Aber nachdem sie selbst gestopfte Zigaretten geraucht habe, sei sie bewusstlos geworden. Erst am nächsten Morgen sei sie mit nassem Gesicht aufgewacht. Der Angeklagten sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung gewesen. In seiner Aussage hatte der Angeklagte den Ablauf der vier gemeinsamen Tage an Einkäufen im Supermarkt, Einwählen ins W-Lan, Einkäufen in der Tankstelle und Spaziergängen zum Rhein zeitlich ziemlich genau festgemacht. Gestützt wurden seine Angaben außerdem, weil sein Handy an diesen vier Tagen in Wörth eingeloggt war. Nach den Angaben der Geschädigten müsste sich all das in knapp 24 Stunden ereignet haben. Als Staatsanwältin und Gericht nachhakten, begann die junge Frau zu weinen. Sie habe Angst, wenn sie den Angeklagten belaste. Seine Familie drohe ihr. Sie werde am Telefon gemobbt. Der Grund liege schon einige Zeit zurück und habe sie schwer traumatisiert. Denn ihr früherer Partner habe sie mit einer Messerattacke schwer verletzt, zeigte sie Narben am Kopf und den Armen. Das sei in der ganzen Somalia-Community durch die sozialen Netzwerke gegangen. Doch man habe nicht Mitleid mit ihr gehabt, sondern ihr gedroht, weil sie den Täter angezeigt hatte. Behandelt werde ihr Trauma nicht, gab die junge Frau an. Zweiter Prozesstag ist heute, Mittwoch, 14. Juni, 9 Uhr.

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