Kandel
Rheinstraße ist abgerechnet
Die Kosten für den Ausbau der Rheinstraße in Kandel, einer Landesstraße, trägt der Landesbetrieb Mobilität (LBM). Den Gehwegausbau hingegen müssen die Stadt (40 Prozent) und die Anlieger bezahlen. Und der Anteil der Bürger beträgt nun genau 6,59 Euro je Quadratmeter der zu berücksichtigenden Grundstücksfläche. Das wurde bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt. Insgesamt werden auf die Anlieger rund 789.000 Euro umgelegt. Vorausleistungen in Höhe von 525.000 wurden bereits erhoben. Nun verbleibt ein Beitragssatz von 2,20 Euro, der in zwei Raten zum 1. August und zum 1. November erhoben werden soll. Das geht aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung hervor, die vom Rat einstimmig angenommen wurde. Die Bescheide sollen noch im Monat Juni versendet werden, hieß es.
Die Abrechnung des Projektes Rheinstraße beendet in der Stadt Kandel aber auch die Erhebung von Einmalbeiträgen für Ausbauarbeiten. Wie in vielen Ortsgemeinden, zuletzt etwa auch in Freckenfeld beschlossen, gibt es auch in der Stadt künftig „wiederkehrende Beiträge“ (WKB). Alle Grundbesitzer in einem Abrechnungsgebiet werden dann bei Ausbauarbeiten zur Finanzierung beitragen. So will man einmalige hohe Belastungen vermeiden, die Kosten auf viele verteilen.
In der einstimmig vom Stadtrat beschlossenen Satzung ist geregelt, dass sich die Stadt selbst an diesen Ausbaumaßnahmen (Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Parkflächen und Grünanlagen) mit jeweils 40 Prozent der Kosten beteiligt. Gebildet werden in Kandel vier „Abrechnungseinheiten“: jeweils eine fürs Stadtgebiet, für den Stadtteil Minderslachen, für die Annexe Höfen und fürs Gewerbegebiet „Horstgelände“. Vorhaben in diesen Bereichen werden jeweils auf die hier beteiligten Anlieger umgelegt. Da in jüngster Zeit viele Anlieger bereits mit Einmalbeiträgen, wie etwa beim Ausbau der Rheinstraße, belastet wurden, sind in die Satzung auch sogenannte „Verschonungsregelungen“ eingearbeitet. Zudem sind Tiefenbegrenzungen vorgesehen.
Für die Stadt Kandel gab es zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge keine Alternative. Der Gesetzgeber schreibt diese zwingend für alle Ausbaumaßnahmen vor, die nach dem 1. Januar 2024 begonnen werden. Das ganze Straßennetz bildet künftig gewissermaßen eine Solidargemeinschaft innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheit.
Wer detaillierte Auskünfte über sein Grundstück, vor allem die Berechnung der relevanten Grundstücksfläche hat, könne sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden, so Erster Beigeordneter Michael Gaudier (CDU). Dort sei man gerne bereit, die Satzungsfragen zu erläutern und auf individuelle Fragestellungen einzugehen. In der Diskussion zu diesem Punkt, der mehrfach vorberaten worden war, zeigte sich Markus Schowalter (FDP) erfreut darüber, dass die WKB nun endlich kommen. Schon seit Jahren diskutiere man darüber, habe sich aber nicht so recht entschließen können.