Kandel Rechnungshof lässt Unterlagen der Stadt prüfen

Der Rechnungshof lässt die Unterlagen prüfen. Dazu gehören auch die Gerichtsurteile.
Der Rechnungshof lässt die Unterlagen prüfen. Dazu gehören auch die Gerichtsurteile.

Die verschuldete Stadt Kandel hatte sich mit der Leiterin einer Kita eine juristische Auseinandersetzung geliefert, obwohl es schon ein Urteil eines Arbeitsgerichts gab. Nun hat der Rechnungshof um Einsicht in die Unterlagen gebeten.

Knapp zweieinhalb Jahren dauerte die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt und einer Kita-Leiterin an. Die Stadt hatte als Trägerin der Kita der Erzieherin gekündigt, weil sie ihr vorwarf, nicht genug getan zu haben, um Kinder vor den sexuellen Übergriffen durch einen Erzieher zu schützen. Das Arbeitsgericht Landau hatte diese Vorwürfe als nichtig erklärt, das Landesarbeitsgericht Mainz dieses Urteil bestätigt. Diese Urteile wurde zunächst von der Stadt nicht umgesetzt. Seit einigen Monaten arbeitet die Kita-Leiterin jedoch wieder in einer Einrichtung der Stadt in einer Führungsposition.

Die Angaben über die entstandenen Kosten für die juristische Auseinandersetzung fallen unterschiedlich aus. Im September 2021 hatte Bürgermeister Niedermeier in einer Sitzung des Stadtrats davon gesprochen, dass bislang Kosten von gut 42.000 Euro entstanden seien. Die Opposition hat hingegen Kosten in sechsstelliger Höhe in den Raum gestellt. Da die Kita-Leiterin aufgrund der Urteile als nicht gekündigt galt, ging es neben den Anwaltskosten zum Beispiel auch um ihre Entgeltansprüche.

Klärung dauert

Beim Rechnungshof Rheinland-Pfalz war schon im Sommer eine Eingabe eines Bürgers hinsichtlich eines Vermögensschadens der Stadt Kandel eingegangen. Nun hat die Behörde reagiert: Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Germersheim ist nach den Verwaltungsvorschriften zum Paragrafen 14 des Rechnungshofgesetzes grundsätzlich für die Prüfung der Verbandsgemeinde und der Stadt Kandel zuständig. „Eine Bürgereingabe an den Rechnungshof zu einer Angelegenheit in Kandel wurde vom Rechnungshof deswegen zuständigkeitshalber an das Gemeindeprüfungsamt weitergeleitet“, bestätigt die Kreisverwaltung.

In Abstimmung mit dem Rechnungshof sei das Gemeindeprüfungsamt in der betreffenden Angelegenheit zunächst „im Wege einer Sachverhaltsaufklärung“ tätig geworden und habe Unterlagen angefordert. „Übersandte Unterlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof gesichtet. Sachverhalte sind noch nicht abschließend geklärt.“

Eine förmliche Prüfung sei bisher noch nicht eröffnet worden. Ob es dazu komme, hänge unter anderem von den Ergebnissen der Sichtung der Unterlagen ab. „Insofern können wir auch derzeit noch keine Auskünfte zum weiteren Verfahren geben“, heißt es von der Kreisverwaltung.

In dem Antwortschreiben des Rechnungshof an den Bürger, das der RHEINPFALZ vorliegt, gibt der Unterzeichner noch den Hinweis, „dass in Fällen, in denen rechtswidrige Entscheidungen kommunaler Amtswalter zu Schäden für Kommunen führen“, ein Tatbestand des Paragrafen 266 Strafgesetzbuch erfüllt sein könne und „die Staatsanwaltschaften auf entsprechende Anzeige hin von Amts wegen zur Verfolgung derartiger Straftaten berufen sind. “

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