Geschichten aus der Geschichte RHEINPFALZ Plus Artikel Raubmord: Blutige Spuren führen zur Verurteilung

Anzeigeblatt Polizeilichen Inhalts erschien in Landau.
Anzeigeblatt Polizeilichen Inhalts erschien in Landau.

Ein Bote sollte im Winter 1840 nicht ausgeschüttete Einnahmen der staatlichen Lotterie abholen und kehrte nie mehr heim. Doch dem Täter kam man auf die Spur.

Am Morgen des 26. Februar 1840 brach der Lotteriebote David Jäger aus Kandel nach Neulauterburg auf, um dort nach der Ziehung der Gewinne die nicht ausgeschütteten Einnahmen aus der staatlichen Lotterie abzuholen und nach Kandel zu bringen. Für den bereits betagten Lotterieboten war der Gang in langen Jahren eingeübte Routine – ein Weg, von dem er dieses Mal allerdings nicht mehr lebend zurückkehren sollte. Nachdem erste Suchaktionen ohne Ergebnis verlaufen waren, bemerkte der am nächsten Morgen auf der Landstraße nach Neulauterburg fahrende Kandeler Ackersmann Georg Nagel in der Nähe des Gestüts Langenberg von der Straße aus einen grauen Mantel unter dem zwei Füße herausragten. Zusammen mit dem ebenfalls diese Stelle passierenden Briefträger Burg schaute er sich den unter dem Mantel liegenden Leichnam näher an und beide Männer erkannten den seit dem Vortag vermissten Jäger, welcher nach den erlittenen Kopfverletzungen und aufgrund der am Ort vorgefundenen Blutspuren offensichtlich erschlagen und in das Gebüsch geschleift worden war.

134 Gulden als Beute

Die anschließende Obduktion der Leiche, die massive Schädelverletzungen aufwies, deutete auf einen Raubmord hin, da die aus den Lotto-Einnahmen stammende Summe von 134 Gulden fehlte. „Der am hellen Tage auf die verwegenste Weise verübte Mord schien einige Zeit straflos zu bleiben, da, eine Fußspur abgerechnet, an Ort und Stelle keine Merkmale zur Entdeckung des Thäters gefunden werden konnten“, meldete das in Landau erscheinende „Anzeige-Blatt Polizeilichen Inhalts“, das Mitte Dezember 1840 über die in diesem Fall abgehaltene Schwurgerichtsverhandlung berichtete.

Eine Wirtin erinnert sich

Während die Ermittlungsbehörden zunächst im Dunklen tappten, kam erst durch eine Anzeige der Gendarmeriestation Neulauterburg etwas Licht in die Sache. Den Beamten war nämlich eine verdächtige Person am Tag der Tat aufgefallen, bei der es sich um den 31 Jahren alten Johann Hebeis aus Bamberg, einen ehemaligen Soldaten, der nun in Sondernheim lebte, handelte. Hebeis war dadurch aufgefallen, dass er sich am späten Vormittag des Tages, an dem der Lotteriebote seinen Gang nach Neulauterburg antrat, im dortigen Wirtshaus aufhielt und beständig in Richtung der aus Kandel heranziehenden Landstraße schaute, als ob er jemanden erwarte, wie sich die Wirtin später erinnerte. Nachdem Jäger eingetroffen war, folgte ihm Hebeis zur Lotteriestelle, wo er Zeuge wurde, wie der dortige Lotterie-Einnehmer Dudenhöfer Jäger das Geld vorzählte und übergab. Sein hastiger Aufbruch von Neulauterburg in Richtung Kandel blieb einer Reihe von Zeugen nicht unbemerkt. Andere Zeugen, die im Wald Holz gesammelt hatten, meldeten sich ebenfalls, da sie den Lotterieboten genau in dem Moment auf der Landstraße wahrgenommen hatten, als sich ein zuvor „rastender“ Mann zu ihm gesellte. Eine weitere Zeugin hatte schließlich beobachtet, wie Hebeis mit einem kleinen Päckchen unter dem Arm kurz darauf „im schnellsten Laufe“ dem Langenberg näherte.

Täter prahlt mit Tat

Nachdem der Verdächtige den Behörden ins Netz gegangen war, leugnete er die Tat und behauptete, das Opfer nicht gekannt zu haben. Doch der auffallend lockere Umgang mit dem durch den Raub angeeigneten Geld brachte es schnell an den Tag, dass Hebeis, der zuvor total verschuldet und bekanntermaßen chronisch „pleite“ war, offenbar zu einer ansehnlichen Barschaft gekommen war. Heibeis’ Frau, die über die Herkunft des Geldes im Unklaren gelassen worden war, wies bei Befragungen darauf hin, dass ihr Mann das Geld am fraglichen Tag in einem „leinenen, mit Blut bespritzten Säckchen“ nach Hause gebracht hatte. Während der Untersuchungshaft prahlte Hebeis einem Mitgefangenen gegenüber von seiner Tat, der wiederum einen Gefängniswärter informierte.

Fluchtversuche scheitern

Hebeis, der nach seiner Verhaftung in Rheinzabern mehrfach versucht hatte, aus dem Haus des dortigen Bürgermeisters, wo man ihn arretiert hatte, zu entfliehen, unternahm auch im Bezirksgefängnis in Landau einen „sehr verwegenen“ Ausbruchsversuch. Über die Persönlichkeit des angeklagten Hebeis berichtete das „Anzeige-Blatt“: „Der Angeklagte steht in keinem guten Rufe, er gilt vielmehr für einen gefährlichen Menschen“ – ein Eindruck, der sich aufgrund von Meldungen aus dessen fränkischer Heimat verstärkte, wo dieser seit früher Jugend der Wilddieberei nachgegangen und 1819 bereits an einem Überfall auf einen Förster mit tödlichem Ausgang beteiligt gewesen war.

Geschworene fällen Urteil

Nach zwei Tagen Verhandlungsdauer vor dem Schwurgericht der Pfalz in Zweibrücken und der Vernehmung von 60 Zeugen sprachen die Geschworenen den Johann Hebeis des vorsätzlich begangenen Raubmordes an dem Lotterieboten David Jäger aus Kandel schuldig. Das Gericht verurteilte Hebeis darauf hin zur Todesstrafe und zu den Kosten des Prozesses. „Der Verurteilte verrieth auch nicht das geringste Zeichen, daß das über ihn ausgesprochene Todesurtheil den geringsten Eindruck auf ihn machte“, vermerkte das Anzeige-Blatt abschließend über den aufsehenerregenden Fall.

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