Rheinzabern RHEINPFALZ Plus Artikel Rappengasse: Tempo-30-Zone wird ausgeweitet

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Ein weiteres Teilstück der Rappengasse darf künftig nur noch mit maximal 30 Stundenkilometern befahren werden. Die Straße ist trotz des Namens-Zusatzes „Gasse“ eine der wichtigeren Straßen in der Gemeinde, denn sie stellt die Verlängerung der Ortseinfahrt aus Richtung Kandel dar. Da es eine Ortsumfahrung Richtung Rülzheim gibt, diese ist Landesstraße, ist die Rappengasse eine Gemeindestraße.

Bisher gilt Tempo 30 schon rund um die Zufahrt zur Grundschule bis hin zur Kreuzung mit der Außerdorf-Straße. Auf der beinahe gerade verlaufenden Straße werde jedoch insgesamt zu schnell gefahren, wie immer wieder hauptsächlich Bewohner der Straße feststellen mussten. Deshalb befasste sich im Rahmen des neuen Verkehrskonzeptes eine Arbeitsgruppe, der Ausschuss für Umweltschutz, Landschaftspflege, Ortsverschönerung und Verkehr und zuletzt der Ortsgemeinderat mit der Situation.

In der letzten Ratssitzung wurde schließlich mehrheitlich beschlossen, dass die reduzierte Geschwindigkeit zusätzlich bis zum Bahnübergang Rappengasse gelten soll. Dafür sind nur kleinere Anpassungen der Verkehrszeichen entlang des Straßenabschnittes erforderlich. Die Benutzungspflicht für einen Radweg, der bisher Richtung Ortsmitte auf dem breiten Gehweg verlief, muss aufgehoben werden. Genauso wie die Vorfahrts-Regelung an der Einmündung zur Faustinastraße. Dort gilt ab demnächst eine Rechts-Vor-Links-Regelung, was den Verkehr zusätzlich verlangsamen soll.

Einen genauen Termin, ab dem Tempo 30 gelten wird, gibt es nicht. Das hängt davon ab, wie schnell die Gemeinde die entsprechende Verkehrs-rechtliche Anordnung dazu bekommt.

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