Kreis Germersheim
Prozess wegen Drogenhandel: Kein Weihnachtswunder für die Angeklagten
Das Gericht lehnte den Antrag auf die Außervollzugsetzung des Haftbefehls für beide Angeklagte ab. So gab es kein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die sichtlich traurigen jungen Männer, die statt in die Arme ihrer Familien entlassen zu werden zurück in die jeweiligen Haftanstalten gefahren wurden. Der Grund für die erhoffte vorzeitige Entlassung aus der seit Juni andauernden Untersuchungshaft war die Aussage eines Zeugen, der einen wesentlichen Punkt der Anklage obsolet gemacht hatte.
Zeuge hat gelogen
Der hatte bei seiner Befragung nämlich eingeräumt, bei der Polizei gelogen zu haben. Dort hatte er angegeben, die beiden Angeklagten, bei denen er nicht unerhebliche Schulden aus einem vorausgegangenen Drogendeal hatte, hätten ihn im Frühjahr am Bahnhof Kandel in ein Auto genötigt. Dann seien sie mit ihm in ein Waldgebiet gefahren, wo sie ihn bedroht und geschlagen hätten. Diesen Sachverhalt hatten die Angeklagten immer bestritten, nach der Aussage des Zeugen lässt sich dieser Punkt der Klageschrift nicht mehr aufrecht erhalten.
Doch für eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft reichte dieser Umstand nicht, wie der vorsitzende Richter erklärte. Auch der Staatsanwalt hatte den Antrag abgelehnt. Richter und Staatsanwalt betonten, dass das psychiatrische Gutachten nicht ignoriert werden können. Nach diesem Gutachten seien beide Angeklagte in hohem Maße drogenabhängig. Ohne intensive Therapie, die beide auch anstreben, sei die Gefahr sehr hoch, dass sie sehr schnell wieder rückfällig werden würden. Für beide Angeklagte hatte die Sachverständige auch die vom Gericht anzuordnende Unterbringung in eine Fachklinik empfohlen. Eine ambulante Therapie berge nicht unerhebliche Risiken, die Gefahr sei sehr hoch, dass es erneut zu weiteren Straftaten kommen würde.
Stark drogenabhängig
Die Verteidiger der Angeklagten bekundeten wenig Verständnis für diese Auffassung. Ihre Mandanten würden beide in ein intaktes familiäres Umfeld entlassen werden, beide hätten bereits Schritte unternommen, um für eine therapeutische Betreuung zu sorgen. Außerdem hätten beide seit Haftantritt keine Drogen mehr konsumiert und versichert, künftig drogenfrei leben zu wollen. Die Verteidiger behielten sich vor, unter diesen Umständen eventuell weitere Beweisanträge zu stellen.