Kreis Germersheim Protest gegen Ausbaubeiträge

Anlieger der Juststraße in Kandel weigern sich, nach deren Sanierung die Gebühren dafür zu bezahlen. Bislang halten sie nach eigenen Angaben etwa 120.000 Euro zurück. „Wir sind nicht gegen die Baumaßnahmen, aber wir fordern deren korrekten Ablauf“, betont Thomas Schönitz, Sprecher der Bürgerinitiative Juststraße. Verbandsgemeindebürgermeister Volker Poß (SPD) ist indes überzeugt, dass die Forderungen ordnungsgemäß sind.

Bei den Kosten für den Ausbau sehen die Anwohner die Verbandsgemeinde Kandel und die Gemeindewerke in der Pflicht. „Es gilt das Verursacherprinzip“, sagt Schönitz. Der Straßenbelag sei wegen Kanalerneuerungen herausgerissen worden, nicht weil er habe erneuert werden müssen. In diesem Falle haben wir „über unsere Wasserrechnung schon bezahlt“, beschwert sich Schönitz. Die Stadt aber habe die Maßnahme als Gemeinschaftsaufgabe deklariert. Folglich zahlen Verbandsgemeinde und Stadt je 50 Prozent der Baukosten. Vom Stadtanteil wiederum sollen die Anlieger nach Beschluss des Stadtrats die Hälfte bezahlen. Der Zustand der Straße habe eine Vollsanierung aber gar nicht gerechtfertigt, argumentiert Co-Sprecher Dieter Brettenmeier. „Schlimmstenfalls hätte man den Belag abfräsen müssen, wären die Erdarbeiten nicht gewesen“, meint er. Der BI lägen zwei Gutachten vor, die besagten, dass der Unterbau der Straße noch völlig in Ordnung gewesen sei. Schließlich sei die Straße gepflastert, statt wie zuvor geteert worden, was zusätzliche Kosten verursacht habe. Für die Gebührenrebellen ist der Ausbau der Juststraße eine Sanierung durch die Hintertür, deren Kosten von 1,4 Million Euro die klamme Verbandsgemeinde nun zu einem Viertel auf die Anlieger abwälzen wolle. Der Anwalt der BI habe daher Verbandsgemeinde-Bürgermeister Volker Poß aufgefordert, alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die notwendig seien, um zu prüfen, ob die Gebührenbescheide korrekt seien, die zum Ende vergangenen Jahres an die Bürger verschickt wurden. Man habe eine Frist bis zur Mitte des Monats gesetzt. „Dann geht die Sache vors Verwaltungsgericht“, sagt Schönitz. Eine andere Sicht der Dinge hat Verbandsbürgermeister Volker Poß (SPD): Es sei richtig, dass Kanalarbeiten der Anstoß für die Sanierungsaktion in der Juststraße gewesen seien. Wegen des schlechten Zustands der vielfach gerissenen und geflickten Straße habe die Stadt aber Interesse bekundet, die Gelegenheit für eine Erneuerung zu nutzen. „Wenn man die Straße gesehen hat, sollte unstrittig sein, dass es notwendig war, zu handeln“, erklärt Poß. So seien beide Parteien übereingekommen, das Vorhaben gemeinschaftlich anzugehen, sagt Poß. „Andernfalls hätten wir die Straße aufgerissen und einfach wieder geflickt.“ Offenbar wäre das vielen Anwohnern am liebsten gewesen. Denn jetzt haben sie zwar eine ansehnliche Straße, aber Kosten von durchschnittlich 2300 Euro am Hals. Auch die Verbandsgemeindewerke trügen ihren Teil bei, betont Poß. Bei einer Gemeinschaftsaufgabe müssten sich die Beteiligten auf eine Aufteilung der Kosten einigen, erklärt er. Eine hälftige Teilung sei „die Regel“. Für Land- und Kreisstraßen gebe es spezielle Berechnungsmethoden, die von den zuständigen Behörden in solchen Fällen angewendet würden, so Poß. Diese gelten für Gemeindestraßen zwar nicht, „aber trotzdem haben wir das durchgerechnet und es kommt annähernd hin“. (fex)

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