Kreis Germersheim Prügeleien filmen ist strafbar
Was Mobbing ist, wissen inzwischen wohl die meisten Schüler. Cybermobbing ist noch ein recht neues Phänomen. Dabei können die Hasskommentare, Verunglimpfungen und Drohungen auf Facebook, WhatsApp und Co. im Extremfall die Betroffenen sogar zu Selbstmord führen. In den fünften Klassen der Integrierten Gesamtschule Wörth haben nun die Polizeikommissare Dennis Sturm und Mirko Großhans Aufklärungsarbeit geleistet.
Die beiden Männer fanden eine gut informierte Klasse vor: „Meine Eltern wollen nicht, dass ich Fotos von mir auf Facebook hochlade.“ „Meine Eltern machen sich Sorgen, dass jeder dann weiß, wo ich grade bin und mir was passiert.“ Die wenigsten Schüler seien auf Facebook vertreten, wie sie den Polizisten versicherten. Ein Smartphone hat dagegen fast jedes der zehn und elf Jahre alten Kinder – viele jedoch mit Beschränkungen. „Ihr habt sehr wachsame Eltern. Das ist gut“, meinte Mirko Großhans und erklärte: „Bis ihr 18 seid, müssen die Eltern einverstanden sein mit dem, was ihr im Internet macht.“ Denn was einmal hochgeladen ist, bleibt auch im Internet. „Und wenn man jemanden in sozialen Netzwerken beleidigt, ist das Cybermobbing“, wusste Max. Er und seine Mitschüler überlegten weiter, was einen Täter zum Mobbing antreibt. Anerkennung, cool sein, den anderen ärgern. „Aber das Opfer fühlt sich schlecht. Manche bringen sich auch um“, wusste eine Schülerin. Dies sei zwar ein Extremfall, aber ja, Mobbing habe schon zu Todesopfern geführt, sagten die Polizisten. Prügelvideos auf dem Smartphone oder peinliche Fotos im WhatsApp-Chat – für die Schüler keine neue Thematik. Wer einen Angriff filmt, mache sich auch strafbar, so die Polizisten. Denn neben dem Täter und dem Opfer gibt es noch eine dritte Gruppe, die es besonders zu sensibilisieren gilt: „Das sind die Zuschauer, die zwar wissen was vor sich geht, aber nicht einschreiten“, erklärte Dennis Sturm. Wer von dem Mobbing etwas mitbekomme, könne in erster Linie das Opfer unterstützen und es auffordern, Hilfe zu suchen. Eltern, Lehrer oder die Polizei sind Ansprechpartner, wussten die Kinder, denen ein lautes „Oh Nein“ über die Lippen kam, als die Polizisten auf mögliche Strafen eingingen. „Man ist zwar erst ab 14 Jahren strafmündig, aber auch vorher können wir einschreiten.“ So werde bei einem Straftatverdacht das Jugendamt und die Eltern informiert. Auch die Durchsuchung des Kinderzimmers und der Wohnungen sei möglich. „Das Handy kann abgenommen werden“, erkannte Hamudi die Konsequenzen. Und sogar alle internetfähigen Geräte wie Playstation und Computer, ergänzten die Polizisten. Das Fazit war ein Appell an die Zivilcourage der jungen Leute, die dann begannen, Sturm und Großhans mit Fragen zu löchern. „Stimmt es, dass es im Gefängnis nur Wasser und Brot gibt?“, wollte Melissa wissen. Ob sie auch ein Pfefferspray dabei hätten und die Waffen geladen seien, interessierte die Mädchen und Jungen brennend, bevor die Schulglocke die Präventivstunde beendete. (bja)