Jockgrim Party-Feuerwerk: Wann darf unter dem Jahr geböllert werden?
Kürzlich war in Jockgrim ein Feuerwerk zu sehen. Schnell gab es Kommentare in sozialen Medien, ob die Böllerei unter dem Jahr sein müsse. Tiere würden verschreckt und es sei bis nach Erlenbach zu hören gewesen. Was ist erlaubt und was nicht?
Was muss ich tun, wenn ich ein Feuerwerk zünden möchte?
Feuerwerk darf grundsätzlich nur zum Jahreswechsel, am 31. Dezember und 1. Januar, abgebrannt werden. Privatpersonen, die an einem anderen Tag im Jahr ein Feuerwerk zünden möchten, müssen eine Ausnahmegenehmigung bei der Sprengstoffbehörde einholen, teilt die Kreisverwaltung auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. In Germersheim ist das die Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde. Der Anlass muss „begründet“ sein. Beispielsweise könnte eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum als solcher Anlass sein. Die Anmeldefrist endet je nach Ort zwei bis vier Wochen vorher. Für ein gewerbliches Feuerwerk ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zuständig.
Dürfen Feuerwerke überall und zu jedem Zeitpunkt stattfinden?
Nein, zuvor werden weitere Behörden, unter anderem die örtliche Ordnungsbehörde, die Polizei und die Untere Naturschutzbehörde angehört. In dem „Standardbescheid“ der Sprengstoffbehörde sind Auflagen enthalten: Das Feuerwerk muss vor Eintritt der Nachtruhe, spätestens um 22 Uhr, beendet sein. Ein Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist verboten. Auch in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen zur Tierhaltung oder in Richtung von Wäldern oder Naturschutzgebieten ist es nicht erlaubt.
Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
Laut Antragsformular der Kreisverwaltung beträgt die Gebühr 110 Euro, sofern eine Erlaubnis erteilt wird.
Was kostet es, wenn ich ohne Genehmigung ein Feuerwerk außerhalb von Silvester zünde?
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Feuerwerk der Kategorie 2 („Silvesterfeuerwerk“) und „nicht zertifizierten Knallern“ (zum Beispiel „Polen-Böller“). Je nachdem werden Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe fällig.
War das Feuerwerk in Jockgrim genehmigt?
„Ja, das Feuerwerk war genehmigt“, so die Kreisverwaltung. Auch die Jockgrimer Verwaltung war involviert. Laut dieser handelte es sich um eine Privatfeier. Das Feuerwerk sei zudem weit weg von Vogel-Brutstätten gewesen.