Kreis Germersheim Nach der Versammlung ist vor der Versammlung

. „Vereinsauflösung muss wiederholt werden“ lautete die Überschrift am 19. Januar in der RHEINPFALZ unter „Kurz notiert“. Darauf machte der eigentlich aufgelöste Förderverein der ehemaligen Realschule plus, die es seit Sommer 2015 nicht mehr gibt, aufmerksam. Hintergrund: Die am 9. November gleich zweimal abgehaltene Mitgliederversammlung wurde vom Amtsgericht für ungültig erklärt. Dabei hatte die Vereinsvorsitzende alle Unterlagen an Finanzamt und Amtsgericht geschickt. Dort hatte sie zunächst die Auskunft erhalten, dass es bei entsprechender Einladung durchaus möglich sei, an einem Abend nach einer ersten, nicht beschlussfähigen, Versammlung noch eine zweite einzuberufen. Das war der Fall: Von 50 Mitgliedern kamen nur zehn zur Auflösungsversammlung. Somit wurde die erste Versammlung nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit geschlossen. Danach wurde – wie in der Einladung vorgesehen – die zweite Versammlung abgehalten. Die Auflösung des Vereins wurde ebenso einstimmig beschlossen wie der Übergang des „Vermögens“ an den Förderverein der Integrierte Gesamtschule, in der die Realschule Plus aufgegangen war. Nachdem alle Unterlagen weggeschickt waren, rief – so die Vorsitzende – „eine nette Dame vom Amtsgericht“ an und sagte ihr, dass mehr oder weniger alles falsch sei, eine neue Mitgliederversammlung stattfinden und alles in die richtige Reihenfolge gebracht werden müsse. Nach längerem Telefonat konnte man sich einigen, dass ein Formulierungsfehler im Protokoll vorliege und keine neue Versammlung stattfinden müsse. Die Dame vom Amtsgericht habe ihr noch geholfen, alles zu formulieren, erinnerte sich die Vorsitzende. Also verschickte sie Anschreiben und berichtigte Protokolle und wünschte ein frohes Fest. Dann kam die nächste Überraschung in Form eines Schreibens vom Amtsgericht mit dem Datum vom 12. Januar: Eine weitere Versammlung sei notwendig. Die Einladung zur zweiten Versammlung sei doch nicht in Ordnung gewesen: Sie dürfe in einem Einladungsschreiben nur enthalten sein, wenn die Vereinssatzung dies ausdrücklich vorsehe. „Schweigt die Satzung, so kann die zweite – erleichterte – Versammlung nicht zugleich mit der Einladung zur ersten Versammlung einberufen werden“, heißt in dem Schreiben. Also müsste es erneut eine erste und im Zweifel auch wieder eine zweite Mitgliederversammlung geben, die allerdings acht Wochen nach der ersten einzuberufen sei. Danach müssten Protokolle der Versammlungen samt Beschlussfassung über die Auflösung, der Wahl des Liquidators und die Wahlannahme eingereicht werden. Wie erwartet kamen zu der am 1. Februar angesetzten Versammlung auch nicht mehr Mitglieder, sondern gerade einmal sechs – jetzt folgte die Einladung zur vierten Versammlung am 22. Februar um 19 Uhr im Gasthaus „Zur Sonne“ in Neuburg . Ob da überhaupt noch ein Mitglied kommt? Und ob danach der Verein wirklich aufgelöst werden kann? Schließlich muss sich dann noch der gewählte und vom Amtsgericht bestätigte Liquidator um die „restlichen rechtlichen Dinge“ kümmern, bevor der Verein ein Jahr später aus dem Vereinsregister gelöscht wird – der Förderverein einer Institution, die es gar nicht mehr gibt.