Landau / Wörth
Messerstiche waren für Angeklagten Notwehr
Partys sind eigentlich überhaupt nicht sein Ding, sagt der Angeklagte Justin H. im Landauer Landgericht. Der 19-Jährige hat sich in den vergangenen Monaten, die er in einer Zelle in Untersuchungshaft verbracht hat, wahrscheinlich oft gewünscht, am 9. Januar einfach zu Hause geblieben zu sein. Am Tag vorher war er von seiner Cousine zu einer privaten Feier in Wörth eingeladen worden. Außer ihr und einer Bekannten kannte er niemanden, traf bereits betrunken ein.
Auf Teller lag Speed
Auf dem Wohnzimmertisch sei ihm direkt ein Teller mit weißem Pulver aufgefallen. „Es war Speed“, sagt er. Andere hätten es konsumiert, er nicht. Mit drei Feiernden hätten sich im Verlauf des Abends Spannungen entwickelt. H. nennt einen immer nur „den Afrikaner“ und den anderen „der kräftige Typ“. Der 10 Jahre ältere „Afrikaner“ habe sich direkt provoziert gefühlt, von ihm als „Digger“ und „Alter“ angesprochen zu werden. Für H. sind die Wörter in der Jugendsprache eigentlich unverfänglich. „Da habe ich mich entschuldigt und gesagt, lass gut sein“, so der Angeklagte. Beide Männer im Hof standen dem Angeklagten zufolge unter dem Einfluss der Droge Speed. Ein weiterer Partygast „war ganz hibbelig, hat mich zugetextet“, erzählt der 19-Jährige. Er sei ihm auf die Pelle gerückt. Beide tranken zusammen. Nachdem sein Trinkkumpan früh abwinken musste, machte H. weiter. Zuvor hatte er sich schon eine ganze Flasche Wodka-Grapefruit einverleibt.
Stimmung schlägt um
Der andere Partygast habe ihn im Suff – wohl nicht ernst gemeint – provoziert, wollte sich raufen. Schließlich habe er diesen weggestoßen. Da sei die Stimmung bei seinem Gegenüber zum ersten Mal umgeschlagen. Der Angeklagte sagte, er habe weggewollt und auf eine Mitfahrgelegenheit gewartet. „Dann habe ich einen Fehler gemacht: Ich bin , bevor ich rausgegangen bin, in die Küche gegangen, habe mir ein Messer genommen und in meine Hosentasche gesteckt“, erzählt er. „Ich wollte es nicht benutzten, habe gehofft, dass ich es nicht benutzen muss.“
Stich in den Brustkorb
Auf dem Hof ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Gast, der ihn noch im Spaß zum Kampf aufgefordert habe, sei ihm näher gekommen und habe ihm auf die Schulter geboxt. H. antwortete mit einem Kinnhaken. In direkter Nähe seien „der Afrikaner, der Stämmige, und der Gastgeber“ gestanden. Alle vier seien aggressiv auf ihn zu gelaufen. H. habe das Messer gezückt und es dem ihm nächsten stehenden Gast – seinem ehemaligen Trinkkumpan – in den Brustkorb gestochen. Der Gastgeber habe ihn daraufhin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, ihn mit erhobener Faust an eine Mauer gedrückt und gerufen: „Ich bring dich jetzt um!“ Er bekam zwei Messerstiche in den Bauch, musste notoperiert werden. H. flüchtete, schmiss das Messer in einen Gully, wusste, er werde bald festgenommen.
Zeugen sagen etwas anderes
Der Richter war besonders über einen Aspekt verwirrt: Mehrere Zeugen hatten später ausgesagt, dass der Kampf im Hof, der zu den Messerstichen geführt hat, zunächst im Spaß begonnen habe. Beide hätten gelacht, bis es vom Rangeln zu Schlägen übergegangen sei und H. ohne Warnung das Messer gezückt habe. Der Angeklagte wies dies zurück. Auf die Frage des Richters, warum sich die Zeugen so etwas ausdenken sollten, spekulierte er, dass diese sich abgesprochen hätten.
Dann wurde „der Afrikaner“ in den Zeugenstand gerufen. Seine Erinnerungen unterschieden sich maßgeblich von denen des Angeklagten. Dieser habe ihn und den Rest der Gesellschaft den ganzen Abend provoziert. Auf mehrmalige Aufforderung, das Grundstück zu verlassen, habe er nicht reagiert. Eigenen Amphetamin-Konsum stritt er ab. Bei dem blutigen Konflikt im Hof will er nicht dabei gewesen sein. Er habe Schreie gehört, sei rausgegangen und habe mit anderen versucht, H. vom Hof zu jagen.
Mehrmals im Pfalzklinikum
Der Angeklagte hat eine Vorgeschichte: Nach nur wenigen Wochen in der ersten Klasse verbrachte er zwei Wochen im Pfalzklinikum, wo ihm eine Impulsivkontrollstörung attestiert wurde. In der dritten Klasse kam ein zweiter Klinikaufenthalt hinzu, bei dem eine sozial-emotionale Störung festgestellt worden sei. Zwar sind H. zufolge die Noten immer gut gewesen, „aber mit dem Verhalten hatte ich immer Probleme. Ich war Klassenclown, schnell wütend, habe schnell Leute dumm angemacht“. Von den verordneten Medikamenten habe „nichts angeschlagen“. Als Teenager setzte er sie ab. Nach seinem Hauptschulabschluss habe er Jahre mit herumlungern und Cannabis-Konsum vergeudet und später Marihuana durch Alkohol ersetzt. Zum Tatzeitpunkt lebte er bei seinem Vater, wo er „alle zwei Tage vier oder fünf Sixpacks Bier“ trank. Oder innerhalb von fünf Stunden eine Flasche Whiskey leerte. Immer alleine.
Sein Vater machte am Mittwoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Seine Mutter sagte, ihr Sohn sei immer ihr Wunschkind gewesen, das Verhältnis nach wie vor innig. Doch von einem Moment auf den anderen könne er aggressiv werden. So habe er vor Jahren bei einem Anfall ihre Wohnung demoliert. Die hinzugerufene Polizei habe ihn gewaltsam fixieren müssen. In Folge dieses Vorfalls lebte H. für ein Jahr bei seinem Vater. Vater und Mutter wünschen sich, dass er eine Suchttherapie anfangen und endlich eine Anstellung finde. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.