Landau / Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel Messerstecherprozess: Opfer wollte Selfie mit Stichwunde machen

In der nächsten Woche wird vor dem Landgericht Landau weiter verhandelt.
In der nächsten Woche wird vor dem Landgericht Landau weiter verhandelt.

Am dritten Tag des Messerstecherprozesses sind kaum neue Erkenntnisse über die blutige Partynacht im Januar zu Tage gebracht worden. Ausgesagt haben vier Partygäste und der leitende Ermittler.

Der Richter erkundigte sich zuvor noch beim Angeklagten, was es mit den zahlreichen Disziplinarverfahren auf sich hätte, die ihm in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt auferlegt wurden. Dieser gab an, dort unfair behandelt zu werden. Die Justizvollzugsbeamten hätten seine Bestrafungen mit den Worten „Weil wir Sie nicht leiden können“ begründet.

Die Partygäste rekapitulierten dann, was bereits aus vorherigen Zeugnissen des Angeklagten, der Opfer und weiterer Anwesenden bekannt war: Der mutmaßliche Täter war ohne Wissen des Gastgebers eingeladen worden, hatte sich durch seine provokante Art bei einigen Gästen unbeliebt gemacht. Später eskalierte ein „Spaßkampf“ mit einem Gast zu der Bluttat.

Bei einigen Zeugen kam der Angeklagte besser weg als bei anderen: Zum einen konnte von zwei Zeugen beobachtet werden, dass das „spaßige Raufen“ wohl eher vom ersten Opfer ausging und der mutmaßliche Täter ihn darauf hingewiesen habe, dies zu unterlassen. Das hatte der mutmaßliche Täter am ersten Verhandlungstag auch so geschildert. Aus einer vom Richter verlesenen Aussage eines polizeilichen Verhörs mit einem Partygast war noch zu hören, dass das erste Opfer, dem in den Brustkorb gestochen worden war und der eine kollabierte Lunge erlitt, in seiner Trunkenheit die Situation zunächst nicht Ernst nahm und ein Selfie mit der Wunde machen wollte.

Zum anderen bescheinigten zwei der am Mittwoch geladenen Zeugen dem Angeklagten für einen Großteil des Abends ein anständiges Benehmen. Dem stehen die Aussagen anderer Zeugen entgegen, wonach der Angeklagte praktisch mit der ganzen Feiergesellschaft auf Kriegsfuß stand.

Ebenfalls im Zeugenstand war ein Nachbar, der die Polizei alarmiert hatte. Er hatte den Lärm der Auseinandersetzung vernommen, erinnerte sich an die Sätze „Sag mal, spinnst du?“ und „Weißt du was du getan hast?“ sowie „Du hast den abgestochen!“ Ihm wurde sein eigener Anruf in der Notrufzentrale vorgespielt, bei dem er hörbar aufgebracht forderte, schnellstmöglich einen Einsatzwagen vorbeizuschicken. Er gab an, dass es ihn in diesem Moment in erster Linie um die Ruhestörung ging, die sich zuvor an fast jedem Wochenende wiederholt habe und bis dahin immer ohne Folgen geblieben sei. Vom Ausmaß der Tat habe er erst später erfahren.

Ein weiterer Zeuge, der von mehreren anderen Anwesenden des Drogenkonsums beschuldigt wurde, war nicht vor Gericht erschienen. „Der hat wohl auch die Berichterstattung verfolgt“, raunte der Richter seinem Nebenmann sarkastisch zu. In früheren RHEINPFALZ-Berichten war der mutmaßliche Drogenkonsum auf der Party bereits thematisiert worden. Der nicht erschienene Zeuge kann mit einer erneuten Vorladung für kommende Woche rechnen.

x