Kreis Germersheim „Mein Vater hat meine Mutter erstochen“

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landau wurde am Mittwoch der Prozess gegen einen afghanischen Asylbewerber fortgesetzt. Er soll im November 2015 in Wörth seine Ehefrau erstochen haben. Es war der dritte Verhandlungstag.
Dieses Mal sagten „nur“ sechs Zeugen aus - 18 waren es beim letzten Mal - , die aber konnten etwas zur Verfassung des späteren Opfers und des kleinen Sohnes sagen. Die erste Zeugin war eine junge Afghanin, die sich mit ihrem kleinen Sohn für einige Stunden das Zimmer in einem Wohncontainer des Flüchtlingslagers in Ingenheim mit dem späteren Opfer und dessen Sohn geteilt hatte. Das war deren letzter Lebenstag. Die Zeugin war schon länger im Lager, als kurz vor Mittag die Frau des Angeklagten mit ihrem Sohn hinzu kam. Sie sprachen die gleiche Sprache. Wie die Zeugin erzählte, wurde die Frau während dieser paar Stunden ständig von ihrem Mann angerufen. Es waren lange Gespräche, kaum, dass die Frau zu Mittag essen konnte. Sie konnte nur den Gesprächsanteil der Frau verfolgen. Die habe ihr jedoch erzählt, dass ihr Mann getrennt von ihr untergebracht sei. Es habe Streit gegeben, ihr Mann habe eine Glasscheibe eingehauen. Sie sei nicht zufrieden mit ihm und wolle sich trennen. Er sei gewalttätig. Seinen Sohn allerdings liebe er. Sie habe für sich und ihren Sohn eine Wohnung zugewiesen bekommen in einem Ort, über zwei Stunden entfernt. Ihr Mann wolle sie überreden, die Wohnung zu nehmen, schon wegen des Jungen. Sie solle sich gleich auf den Weg machen, sonst sei die Wohnung weg. Der Schlüssel sei bei der Stadtverwaltung, dort sei Tag und Nacht jemand da. Zuerst habe sie ihm nicht geglaubt, aber als der Dolmetscher im Lager ihres Mannes am Telefon die Wohnung bestätigt habe, habe sie diesem geglaubt. Auch den Einwand der Zeugin, es sei ja schon dunkel, sie solle lieber bis morgen warten, beachtete sie nicht mehr, sondern machte sich mit Kind und Rucksack auf zum Bahnhof. Offenbar glaubte das spätere Opfer, die Wohnung sei allein für sie und den Sohn. Wieso dann ausgerechnet der Ehemann, von dem sie sich trennen wollte, ihr das Wohnungsangebot übermitteln sollte , blieb offen. Die Zeugin versuchte am nächsten Tag, sie anzurufen, erreichte sie aber nicht - sie war da schon tot. Als ihr ihre polizeiliche Aussage vorgehalten wurde, erinnerte sie sich noch an mehr: Die Frau habe gesagt, sie sei sehr froh, getrennt von ihrem Mann zu sein (Die Polizei hatte aufgenommen, sie sei traurig gewesen). Sie habe auch erzählt, sie sei die zweite Frau und ihr Mann sehr viel älter. Schon in der Türkei habe er sie in einer Art „Hausarrest“ gehalten. Die nächste Zeugin war die Mitarbeiterin des DRK im vorherigen Lager. Nachdem dort im Streit die Glasscheibe zu Bruch gegangen war, wurde der Angeklagte als „Störer“ verlegt. Das Opfer habe ihr gesagt, sie wolle sich von ihrem Mann trennen, also sei sie mit dem Sohn in ein anderes Lager gekommen. Nach Gründen habe sie ganz bewusst nicht gefragt, um nicht die minderjährigen Übersetzer zu involvieren. Sie war sehr bewegt und kämpfte mit Selbstvorwürfen. Der Angeklagte erhob sich am Ende und schien immer wieder laute Vorwürfe zu wiederholen. Laut Dolmetscher sagte er, sie habe ihn mit seiner Frau auseinander gebracht. Dann brach er in lautes Weinen aus. Die Richterin ordnete eine kurze Pause an. Auf dem Flur war dann zu sehen, dass die Zeugin ihrerseits in Tränen ausgebrochen war. Die Richterin versuchte, sie zu beruhigen und sagte, dass sie sich keine Vorwürfe machen müsse. Danach war das iranische Ehepaar an der Reihe, das den kleinen Sohn des Angeklagten als Pflegekind aufgenommen hat. Zwei Wochen habe der Junge geschwiegen und sehr verstört gewirkt, danach habe er jedem persisch Sprechenden erzählt: „Mein Vater hat meine Mutter erstochen“.Er habe von viel Blut geredet, und dass die Mutter ihn im Arm gehalten habe. Inzwischen spreche er gut deutsch, scheine alles zu vergessen und bezeichne sich als Deutschen. Immer wieder fällt auf, wie schwer es ist trotz guter Übersetzungen, emotionalen Nuancen zu verstehen und Brücken in die Welt des Angeklagten zu finden. |adö