Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Macht die Döner-Kühlung zu viel Lärm?

Manchen Anwohnern ist die Döner-Produktion in der Germesrheimer Innenstadt zu laut. Foto: dpa
Manchen Anwohnern ist die Döner-Produktion in der Germesrheimer Innenstadt zu laut.

Darf die Kühlung der Dönerfabrikation in der Germersheimer Innenstadt so laut sein, wie sie ist? Und darf sie das auch rund um die Uhr? Anwohner beschweren sich über den Lärm und fragen, weshalb die formal ungenehmigte Anlage überhaupt seit mehr als einem Jahr in Betrieb sein kann. Dem hält der Betreiber entgegen, dass in diesem Mischgebiet schon vorher ein fleischverarbeitender Betrieb war.

Nach wie ungeklärt ist die Frage nach der Lärmbelastung. SGD Süd und Kreisverwaltung haben dem Betrieb zur Auflage gemacht ein Lärmgutachten vorzulegen. Dieser Auflage werde man nachkommen wie auch allen Auflagen bisher, sagte Ahmet Dündar von der Karasu Dönerproduktion gegenüber der RHEINPFALZ. Man arbeite mit einem Architekten zusammen, der dieses Gutachten beauftragen werden. Wegen der Ferien benötige man aber mehr Zeit. Das Gutachten werde belegen, dass die Kühlanlage nicht zu laut sei, ist Dündar überzeugt.

Nachträglich Bauantrag eingereicht

Klar und deutlich ist allerdings die Antwort der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde, was den Betrieb des Kühlhauses angeht: Die Anlage darf laufen. Zwar sei sie ohne Genehmigung in Betrieb gegangenen, heißt bei der Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ. Bei einer Baukontrolle sei festgestellt worden, dass Umbauten – der Kühlraum – ohne Genehmigung gemacht wurden. Der Bau und Betrieb seien aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht stillgelegt worden. „Aufgrund der vorgefundenen Situation war davon auszugehen, dass die beabsichtigte Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig ist.“ Deshalb habe man nur ein Bußgeld verhängt und den Inhaber aufgefordert, nachträglich einen Bauantrag einzureichen.

SGD Süd fordert Immissionsgutachten

Das sei mittlerweile geschehen, allerdings fehlen laut Kreisverwaltung noch „Unterlagen in Bezug auf die Ausführung lärmrelevanter Anlagenteile“. Die seien beim Antragssteller angefordert worden. Mehr Informationen zur Lärmbelastung wollte die SGD Süd als zuständige Fachbehörde (Gewerbeaufsicht) haben, die bei solchen Anträgen gehört werden muss. Die SGD habe der Kreisverwaltung empfohlen, ein Immissionsgutachten zu fordern. Das liege noch nicht vor, so eine Sprecherin der SGD Süd.

Anfängliches Verkehrsproblem gelöst

Der SGD seien die Klagen von Bürgern bekannt, so die Sprecherin weiter. Außer der Beschwerde gegen den Lärm der Kühlanlage hatte es auch Ärger wegen nächtlichen Be- und Entladens von Lastwagen sowie deren Zufahrt über enge Altstadtgassen gegeben. Die vom Be- und Entladen sowie dem Lkw-Verkehr des Betriebes in der Donnersgasse ausgehende Verkehrsprobleme seien gelöst, sagte Bülent Sari als ein Sprecher der Anwohner. Das habe der Germersheimer Bürgermeister Marcus Schaile erreicht. Gegenüber der RHEINPFALZ bestätigte Schaile Gespräche mit Anwohnern und Inhabern des Betriebes. Der betreffende Innenstadtbereich sei Mischgebiet sagte Schaile. Insofern müssten Anwohner Belastungen durch Gewerbe innerhalb der vorgegebenen Grenzen hinnehmen. Schaile weist darauf hin, dass an dieser Stelle bereits lange vor dem jetzigen ein Fleisch verarbeitender Betrieb (ehemals Metzgerei Heiter) angesiedelt gewesen sei. Deshalb müsse jetzt die Gewerbeaufsicht der SGD klarstellen, ob sich die Lärmbelastung innerhalb der zulässigen Werte bewegt oder nicht.

Dazu die SGD: „Aus immissionschutzrechtlicher Sicht müssen die Werte nach TA Lärm eingehalten werden. Auflagen bezüglich dem Immissionsschutz werden aus dem schalltechnischen Gutachten, das im Rahmen der Baugenehmigung erstellt werden soll, abgeleitet.“ Die Immissionsrichtwerte betragen im Mischgebiet nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)“ für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden tagsüber 60 dB(A) und nachts (22 bis 6 Uhr) 45 dB(A).

Auf dieses Gutachten warten nun SGD Süd, Kreisverwaltung Anwohner. Bis dahin geht der Betrieb wie bisher weiter.

Zur Sache: Regelmäßig ungenehmigte Bauprojekte

Es komme regelmäßig vor, dass Bauherren ohne Baugenehmigung (Paragraf 61 Landesbauordnung) mit ihren Bauvorhaben beginnen. Das sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ. In derartigen Fällen entscheide die Untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) „nach pflichtgemäßem Ermessen und trifft die erforderlichen Maßnahmen“. In Fällen, in denen Gefahr im Verzug ist oder die Genehmigungsfähigkeit absehbar nicht gegeben ist, könne eine Nutzungsuntersagung oder gar eine Rückbauverfügung (Abriss) erlassen werden.

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