Kreis Germersheim Los entscheidet über Schulbesuch

Nicht alle Stühle reichen: An die IGS Wörth und Rülzheim wollten mehr Kinder als möglich war.
Nicht alle Stühle reichen: An die IGS Wörth und Rülzheim wollten mehr Kinder als möglich war.

Die Anmeldungen für die fünften Klassen sind gelaufen. Nicht alle Jugendlichen bekommen einen Platz an der Schule ihrer Wahl. An zwei Gesamtschulen hat das Los entschieden. Nicht alle Eltern sind damit zufrieden.

„Ja, das ist schon für einige Familien sehr ärgerlich, aber wir haben eben nur 112 Plätze“, sagt Schulleiter Jörg Engel von der Carl-Benz-Gesamtschule (IGS) Wörth. Er musste 22 Kinder ablehnen. Hinzu kamen einige, die nach Anmeldeschluss noch einen Platz wollten. Das Losverfahren ist vorgeschrieben. „Uns sind in Bezug auf das Aufnahmeverfahren die Hände gebunden“, erläutert Engel in einem Schreiben an Eltern eines Kindes, das nicht aufgenommen wurde. Die „formale Prozedur“ für Gesamtschulen, wenn es zu viele Anmeldungen gibt, sei vom Bildungsministerium entwickelt und werde von der Schulaufsicht überwacht. Integrierte Gesamtschulen (IGSen) sind auf Vierzügigkeit festgelegt. Das heißt, maximal vier Klassen dürfen im Jahrgang gebildet werden. Die Klassenmesszahl ist 28 wie beim Gymnasium. Deshalb dürfen sie nur 112 Plätze vergeben. Nur die allerersten IGSen im Land waren sechszügig.

Wenn es mehr Anmeldungen gibt, müsse, so erklärt Engel, ein Aufnahmeausschuss gebildet werden, in dem die Plätze unter Mitwirkung des Schulelternbeirats nach formalen Kriterien vergeben und manchmal in einem weiteren Schritt auch ausgelost werden. Im Losverfahren gibt es drei Leistungsgruppen, die sich an den Hauptfach-Noten der Halbjahreszeugnisse der vierten Klasse orientieren. Ziel ist sowohl leistungsstärkere als auch leistungsschwächere Schüler zu erreichen.

Das Losverfahren sei zwar nicht besonders pädagogisch, da es besondere Umstände nicht berücksichtigen kann, meint Engel. Aber wer könnte schon objektiv entscheiden, welche individuellen Situationen so große Tragweite haben, dass sie berücksichtigt werden müssten. Hier würde die Ungerechtigkeit wohl anfangen. So haben alle an der Schule angemeldeten Kinder im Losverfahren das gleiche Glück oder Pech, so Engel.

Widerspruch einlegen

Eltern können schriftlich Widerspruch einlegen, der von der Schulaufsicht bearbeitet werde. Einige haben das bereits getan. „Da wir jedoch alle Aspekte und Vorgaben korrekt umgesetzt haben, sehe ich hier eigentlich keine Aussicht auf Erfolg“, schreibt Engel an die betroffenen Eltern. „Unabhängig von der Möglichkeit des Erfolgs eines Widerspruchs müssen sie jetzt aber dennoch einen Schulplatz für ihr Kind finden.“ Plätze gebe es noch an den IGSen in Rheinzabern und Kandel sowie an der Realschule plus in Kandel.

Laut Kreisverwaltung hatten sich auch an der IGS Rülzheim mehr Schülerinnen und Schüler als die 110 zur Verfügung stehenden Plätze angemeldet. Auch dort wurde per Losverfahren entschieden, wer abgewiesen werden musste.

Info

Der Kreisverwaltung liegen folgende Anmeldezahlen für die fünften Klassen im kommende Schuljahr vor:

Geschwister-Scholl-Realschule plus Germersheim: 26 Anmeldungen (2-zügig)Realschule plus Lingenfeld: 29 Anmeldungen (2-zügig)Realschule plus Bellheim: 28 Anmeldungen (2-zügig)Realschule plus Kandel: 58 Anmeldungen (3-zügig)R.-v.-Weizsäcker Realschule plus: 128 Anmeldungen (6-zügig)Carl-Benz-Gesamtschule (IGS Wörth): 112 Anmeldungen (4-zügig)IGS Rülzheim: 110 Anmeldungen (4-zügig)IGS Rheinzabern: 53 Anmeldungen (2-zügig)IGS Kandel: 103 Anmeldungen (4-zügig)Goethe-Gymnasium Germersheim: 121 Anmeldungen (5-zügig)Europa-Gymnasium Wörth: 200 Anmeldungen (7-zügig)

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