Kreis Germersheim Lebensgefahr im Baggersee

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Sommerliche Temperaturen und die Wasserqualität der natürlichen Gewässer in der Vorderpfalz locken zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt immense Gefahren unsichtbar unter der Wasseroberfläche, warnt die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) im Bezirk Vorderpfalz. Die beliebten Baggerseen sind besonders dann gefährlich, wenn diese nicht stillgelegt sind, sondern noch aktiv zur Sand- und Kiesgewinnung genutzt werden. Die schwimmenden Maschinen haben auch oft unter Wasser Bauteile, Spanndrähte und Rohrleitungen, an denen Schwimmer sich verletzen können. Solche Maschinen sind weder Klettergerüste noch Ersatzturm für Badegäste. Auf der einen Seite der Schwimmbagger kann das Gewässer sehr tief und auf der gegenüberliegenden Seite des Baggers sehr seicht sein. An Baggerseen, an denen noch gebaggert wird, können sich täglich die Uferbeschaffenheiten ändern. Ein Sprung hier ins Wasser kann fatale Folgen wie zum Beispiel Querschnittslähmungen und tödliche Verletzungen haben. Daher sollte man auch nicht in deren Nähe schwimmen. Laut Kreisverwaltung Germersheim wird in acht von den 51 Baggerseen im Landkreis Germersheim noch Kies oder Sand abgebaut. Besonders dort ist das Baden sehr gefährlich. An folgenden Seen wird noch gebaggert: Quarzwerke Lauter in Neuburg, Wolff & Müller, Willersinn und Heidelberger Sand und Kies jeweils in Hagenbach, Heidelberger Sand und Kies in Neupotz, Pfadt in Leimersheim, Holcim in Rheinzabern und Wolf in Kuhardt. Die Kieswerksunternehmen haben als Eigentümer oder Pächter des Gewässers auch die Verfügungsgewalt darüber und können „Wildbader“ des Sees verweisen. Im Landkreis Germersheim findet das Baden in Baggerseen grundsätzlich auf eigene Gefahr statt. Deshalb haftet der Gewässereigentümer nur dann, wenn er selbst für Gefahrenquellen verantwortlich zu machen ist, wie zum Beispiel das „wilde Baden“ dulden, jedoch die Badegäste auf erkennbare Gefahrenquellen nicht hinzuweisen oder diese zu entfernen. Diese Regelung gilt für stillgelegte, private und gemeindeeigene Gewässer, so wie für solche, an denen noch Abbaubetrieb stattfindet. Die Badeseen in Rülzheim und Jockgrim sind von den Gemeinden unter den Gemeingebrauch gestellt. Das heißt, dass dort Baden, Schwimmen und das Befahren mit Kleinfahrzeugen gesetzlich erlaubt ist. Andere Badegewässer sind die Baggerseen in Neuburg, Germersheimer See, Badesee und Surfsee in Sondernheim, Baggersee Lingenfeld und der Baggersee Leimersheim. Der Badebetrieb an diesen Gewässern wird unter den oben genannten Haftungsbedingungen von Seiten der Gewässereigentümer geduldet.

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