Bellheim Landesbetrieb: Prinzipiell grünes Licht für Lord-Ampelmännchen
Aus Sicht des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Speyer, spricht grundsätzlich nichts gegen die Absicht der Gemeinde, an der Fußgängerampel an der Kreuzung Haupt-/Rülzheimer Straße in Bellheim ein spezielles Ampelmännchen, in diesem Fall den Lord, zu etablieren. Laut Dominik Schardt sind nur folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss eine Figur sein mit Kopf, Händen und Füßen, die rot und grün leuchtet. Da dies mit einer Schablone leicht zu bewerkstelligen sei, hält er den Kostenaufwand, den die Gemeinde tragen müsse, für sehr gering. Auch der Aufwand für die Montage sei, da die Fußgängerampel nicht hoch hänge, mit geringem Aufwand, ohne Hubsteiger zu bewerkstelligen. Die Frage, ob für den Fall, dass das Ampelmännchen verändert wird, die Haftung bei einem Unfall auf die Gemeinde übergeht, verneinte Schardt. Das gelte aber nur, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Sollte nur ein stilisierter Lord-Kopf als Ampelmännchen dienen, sähe das anders aus.