Kreis Germersheim Kreis Germersheim: Mit Bahn und Rad zur Arbeit und zurück

Nicht nur Berufspendler nehmen Fahrräder mit in Züge und Bahnen, auch Radtouristen greifen auf die Möglichkeit gerne zurück.
Nicht nur Berufspendler nehmen Fahrräder mit in Züge und Bahnen, auch Radtouristen greifen auf die Möglichkeit gerne zurück.

Das Wetter ist unbeständig – vielleicht regnet es heute noch. Dennoch will man nicht auf ein Auto für den Weg zur Arbeit zurückgreifen, weil zu Stoßzeiten mit Staus zu rechnen ist und die Wegzeit sich somit deutlich verlängert. Vielleicht ist der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) eine Alternative. Denn hier ist eine Fahrradmitnahme möglich – wenn auch mit Einschränkungen.

Prinzipiell ist es bei der Deutschen Bahn AG, dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) erlaubt, ein Fahrrad mit in die Bahnen oder manchmal sogar Busse zu nehmen. Doch gibt es Einschränkungen. Bei Bussen mehr als bei den Bahnen. Nicht alle Busse können Fahrräder transportieren. Es ist ratsam, die Busfahrer vorab anzusprechen, ob dies auf der Strecke künftig möglich ist. Soweit Platz vorhanden ist werden in den Stadt- und Straßenbahnen sowie Zügen der Bahn im Bereich des KVV und des VRN Fahrräder mitgenommen. „Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen beziehungsweise Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden“, heißt es in den Bestimmungen des KVV. Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Kinderwagen haben immer Vorrang. Die Mitnahme des Fahrrades ist in der Regel kostenfrei.

Regelung der Fahrradmitnahme

Eine Ausnahme gibt es an Werktagen zwischen 6 und 9 Uhr im Berufsverkehr: Hier schränken die Verkehrsbetriebe die Mitnahme insofern ein, dass ein Ticket für das Fahrrad gelöst werden muss. Im KVV gilt: „Als Fahrausweis für das Fahrrad ist sowohl die Fahrradkarte als auch eine eigenständige 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene des KVV zulässig. Inhaber einer BahnCard 100 können in den Zügen der DB Regio AG und den Stadtbahnen der AVG ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.“ Generell darf zu diesen Zeiten in Bussen kein Rad mitgenommen werden. Samstags, an Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 9 und 6 Uhr ist die Mitnahme von Fahrrädern im KVV-Gebiet kostenlos. Ähnliche Bestimmungen gelten im Tarifgebiet des VRN. Prinzipiell ist die Fahrradmitnahme möglich und erlaubt, außer zu den bereits genannten Stoßzeiten zwischen 6 und 9 Uhr. Rücksichtnahme auf die anderen Fahrgäste wird vorausgesetzt. „Zusammengeklappte Falt- und Klappräder gelten nicht als Fahrrad“, heißt es in den VRN-Bestimmungen. Das heißt, sie dürfen jederzeit und ohne ein Ticket in den Bahnen mitgeführt werden.

Fahrten in den unterschiedlichen Tarifgebieten

Wer nun beispielsweise von Germersheim nach Ludwigshafen zwischen 6 und 9 Uhr mit der S-Bahn zur Arbeit fahren möchte, der muss für ein Einzelticket 9,40 Euro und für das Fahrrad noch mal 6,60 Euro zahlen – zusammen stolze 16 Euro – plus die Rückfahrt (ohne Radticket). Als Jobticket (43,90) und Fahrradjahreskarte (53,80) kosten die Fahrten pro Monat 97,70 Euro – pro Jahr also 1172,40 Euro. Mit einem zusammengeklappten Klapprad ist es also deutlich günstiger, weil nur die Kosten für das Jobticket anfallen. Fährt man von Germersheim zum Karlsruher Hauptbahnhof mit der Stadtbahn während der Stoßzeiten und hat sein Fahrrad dabei, kostet das 6,20 Euro als Einzelticket plus 2,60 Euro für das Rad – zusammen 8,40 Euro. Auch hier kostet die Rückfahrt nachmittags oder abends für das Rad nichts zusätzlich. Da es kein Monats- oder Jahresticket für das Fahrrad gibt, werden pro Monat rund 52 Euro fällig. Hinzu kommt noch das Jahresticket für sich selbst – hierfür sind für die Strecke 121 Euro pro Monat zu zahlen. Gibt es eine Firmenkarte, wird die Jahreskarte 10 bis 12 Prozent günstiger. Ein zusammengeklapptes Faltrad kostet im KVV-Gebiet ebenfalls nichts, wie Michael Krauth von der Pressestelle des KVV auf Anfrage mitteilt.

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