Minderslachen / Kandel
Kreis bezahlt die Schülerfahrkarte nicht mehr, Eltern protestieren
Thomas Wenk ist nach wie vor verärgert über die Nachricht, die ihn per Post mitten in den Sommerferien erreicht hat. Absender war die Kreisverwaltung Germersheim, die mitteilte, dass die Kosten für den Schülertransport von Minderslachen nach Kandel nicht mehr übernommen werden. Konkret bedeutet das: Die Eltern, deren Kinder in eine der weiterführenden Schulen in die Bienwaldstadt pendeln, müssen die jährlich 495 Euro pro Kind für die Schoolcard des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) künftig selbst bezahlen. Das ist viel Geld, findet Wenk. „Gerade jetzt in Corona-Zeiten, da viele in Kurzarbeit sind und sowieso weniger haben.“
Wenn der finanzielle Aspekt auch eine gewichtige Rolle spielt, so sind Wenk und andere betroffene Eltern in erster Linie wegen eines anderen Themas erzürnt: Es geht ihnen um die Sicherheit ihrer Kinder. Tatsächlich gibt es auf dem Fuß- beziehungsweise Radweg von Minderslachen zu den Kandeler Schulen die eine oder andere Stelle, die durchaus ein Gefahrenpotenzial birgt. „Er führt über die L542 und dann über die L548, zwei zu dieser Zeit wegen des Berufsverkehrs stark befahrene Straßen, an denen höchste Konzentration geboten ist“, erklärt Wenk.
Auch Erwachsenen wird es mulmig
Haben die Kinder diese beiden heiklen Querungen hinter sich, folgt gleich die nächste problematische Situation – jedenfalls in Wenks Augen: der Abschnitt entlang der Felder parallel zur L542. Der etwa einen Kilometer lange Weg sei weder von Kandel noch von Minderslachen aus voll einsehbar, zudem sei er nur unzureichend beleuchtet. Unmittelbar um die Laternen herum gibt es laut Wenk Licht, „dazwischen geschätzte zehn Meter Dunkelheit“. Das ist vor allem im Früh- und im Spätjahr der Fall, dann könne in der Früh dort selbst einer erwachsenen Person mulmig werden. „In den Wintern, in denen es in der Vergangenheit Schnee und Eis gab, habe ich keine Räumung festgestellt – was die Sache mit dem Fahrrad ausschließt“, fügt Wenk hinzu.
Neben der seiner Meinung nach gefährdeten Sicherheit der Kinder halten es die betroffenen Eltern auch für „schwachsinnig, die Kinder mit Schulranzen und Sportzeug in die Schule laufen zu lassen“. Denn für die Strecke von zu Hause bis in die Schule brauchen sie „je nach Tempo 45 bis 60 Minuten“, wie Wenk sagt. „Nach diesem Gewaltmarsch wird es schwerfallen, dem Unterricht seine volle Aufmerksamkeit zu schenken und konzentriert zu folgen.“ In diesem Punkt allerdings sehen die Eltern, die umgehend Widerspruch gegen die Streichung der Kostenübernahme durch den Landkreis eingelegt haben, wenig Chancen.
Kreisverwaltung beruft sich auf Schulgesetz
Die Kreisverwaltung beruft sich bei ihrer Entscheidung nämlich auf Paragraf 69 des Schulgesetzes. Aus Absatz 2 geht hervor, dass die Beförderung per Bus erst dann notwendig ist, wenn der Schulweg „besonders gefährlich“ oder länger als vier Kilometer ist. „Durch eine allgemeine Überprüfung der Schulwege im Landkreis Germersheim ist aufgefallen, dass rein rechtlich kein Anspruch auf eine Schülerfahrkarte von Kandel-Minderslachen zur Integrierten Gesamtschule in Kandel besteht“, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. Zumindest in Sachen Entfernung ist die Sache klar: Der Weg von Minderslachen zu den Kandeler Schulen beträgt „nur“ rund 3,5 Kilometer.
Bliebe noch die durchaus schwammige Formulierung „besonders gefährlich“. Hierzu verweist der Kreis darauf, dass bereits 1997 im Zuge mehrerer Widerspruchsverfahren festgestellt wurde, dass der Weg nicht besonders gefährlich ist. Laut Kreisrechtsausschuss sind an dieses Merkmal „strenge Anforderungen zu stellen“. Gewisse Gefahrenmomente, wie etwa das Überqueren von Straßen, seien bei einem Schulweg nahezu zwangsläufig vorhanden. „Das qualifizierte Merkmal der ,besonderen Gefährlichkeit’ verlangt vielmehr eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes“.
Prüfer erkennen keine „besondere Gefährdung“
Genau daraufhin wurde der Schulweg Ende Juni dieses Jahres von der Polizei sowie Mitte August vom Kreisbeigeordneten und Schuldezernenten Christoph Buttweiler, von Verbandsbürgermeister Volker Poß und von Stadtbürgermeister Michael Niedermeier erneut überprüft – mit dem gleichen Ergebnis wie schon vor gut 20 Jahren. Am Ortsausgang von Minderslachen gebe es an der L548 Überquerungshilfen durch eine Mittelinsel, zudem sei der Kreuzungsbereich gut ausgeleuchtet, so ihr Urteil. Weil auch der Fuß- und Radweg entlang der L542 in gutem Zustand und durchgehend beleuchtet ist, sehen die Prüfer keine „besondere Gefährdung“ auf der Strecke.
Die Eltern aus Minderslachen wollen sich trotz allem nicht mit der Streichung der Kostenübernahme zufriedengeben. Notfalls wollen sie vor Gericht ziehen, wie sie im Gespräch unisono deutlich machen.