Kandel
Krankenhaus-Brandstifter muss über 5 Jahre ins Gefängnis
Am ersten Tag des Jahres brannte es unter der Notaufnahme des Krankenhauses in Kandel. Drei Krankenschwester erlitten eine nicht unerhebliche Rauchvergiftung, der Sachschaden betrug fast eine halbe Million Euro. Das Landgericht Landau verurteilte jetzt den Verursacher des Brandes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Außerdem wurde die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik angeordnet.
Dass es in der Nacht des 1. Januars zu keinem verheerenden Unglück im Klinikum Kandel gekommen war, ist vor allem dem raschen Einsatz der Rettungskräfte zu verdanken. „Im Bereich der Brandstiftung gibt es nichts Schlimmeres, als ausgerechnet ein Krankenhaus in Brand zu setzen“, so der Vorsitzende Richter Jörg Bork in der Urteilsbegründung. Das Feuer, das von einem in Brand gesetzten Wäschewagen vor dem Untergeschoss der Klinik ausging, konnte rasch gelöscht werden, eine Evakuierung der Klinik war nicht notwendig. Dafür standen aber bereits hunderte von Einsatzkräften bereit. Trotzdem wurde viel giftiger Rauch freigesetzt, dem vor allem drei Schwestern auf der Intensivstation ausgesetzt waren. Die, wie Verteidiger Jan Frederik Ernemann lobte, „wie auf der Brücke der Titanic“ ihren Dienst versahen.
Verteidiger: „Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen“
Anders als die Staatsanwältin sah Ernemann allerdings die Schuld seines Mandanten als nicht zweifelsfrei erwiesen hatte. Es sei völlig richtig gewesen, den ebenfalls angeklagten Fall der Inbrandsetzung eines Autos auf dem Parkplatz vom Krankenhaus in Bad Bergzabern zwei Tage zuvor wegen Mangels an Beweisen einzustellen. Aber auch im verbliebenen Fall würden die Beweise gegen seinen Mandanten nicht völlig ausreichen. Es gäbe zwar zahlreiche Indizien, die für eine Verurteilung jedoch nicht ausreichen würden. Er beantragte folglich, seinen Mandanten freizusprechen und den Unterbringungsbeschluss in einer psychiatrischen Klinik aufzuheben.
Im Fall einer anderen Entscheidung der Kammer gab er zu bedenken, dass sein Mandant unter Umständen auch zu einer Unterbringung in einer Suchtklinik verurteilt werden könnte. Anders als der sachverständige Gutachter hielt er es für möglich, dass eine Drogentherapie auch bei andauernder Gabe von Suchtersatzstoffen erfolgreich sein könne. Er sah es als zudem nicht erwiesen an, dass sein Mandant, der bisher lediglich wegen kleinerer Straftaten verurteilt worden war, in Zukunft mehr Gewalt einsetzen würde.
Gutachter: Schwere Persönlichkeitsveränderung
Auf just diese Gefahr hatte der Gutachter Michael Nötzel hingewiesen. Er bestätigte dem Angeklagten eine massive Drogen- und Alkoholabhängigkeit, die zu einer schweren Persönlichkeitsveränderung geführt habe. Diese Deprivation sei mit einer schweren seelischen Erkrankung gleich zu setzen und führe dazu, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten als eingeschränkt zu bewerten sei. Eine Behandlung seiner Sucht habe er bisher kategorisch abgelehnt, deswegen sei die Unterbringung in einer Suchtklinik eher sinnlos. In einer psychiatrischen Klinik könne aber die Behandlung der gestörten Persönlichkeit auch das Suchtverhalten positiv beeinflussen.
Oberstaatsanwältin Anne Herrmann hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, dass nach ihrer Auffassung der Angeklagte zweifellos als der Brandstifter angesehen werden müsse, die Beweislage würde keine anderen Schlüsse zulassen. Es sei anzunehmen, dass er sich aus Frustration und Zorn über die in seinen Augen nicht ausreichende Behandlung seiner Symptome zu der Tat habe hinreißen lassen. Sie beantragte deshalb eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für den Angeklagten, der darüber hinaus weiter in einer psychiatrischen Klinik untergebracht bleiben sollte.
Richter: „Tragödie eines Einzelnen führte fast zu Tragödie für Hunderte“
„Die persönliche Tragödie eines Einzelnen hat fast zu einer Tragödie für hunderte Menschen geführt“, führte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung weiter aus. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Angeklagte in der Fachklinik sich vielleicht doch eine Behandlung seiner zahllosen Probleme einlassen würde. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden.