Südpfalz
Kindesmissbrauch: Angeklagter bricht in Tränen aus und bestreitet nichts
[Aktualisierung: 10. April, 17.10 Uhr] Sein Opfer ist im Grundschulalter, der Missbrauch soll sich im vergangenen Jahr über einen Zeitraum von mehreren Monaten ereignet haben. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, musste für ein ähnliches Vergehen bereits sechseinhalb Jahre absitzen. Das dürfte den Eltern des Opfers nicht bekannt gewesen sein, denn laut Informationen von Gerichtsseite haben sie ihm ihr Kind „anvertraut.“
Zum Schutz des Opfers einigten sich Kammer, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung darauf, die genauen Tatvorgänge unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erörtern. Die Verhandlung wurde immer wieder unterbrochen, um Zuhörer und Pressevertreter aus dem Saal zu schicken, etwa zu Beginn bei der Verlesung der ersten sechs Anklagepunkte. Zu Punkt sieben war die Öffentlichkeit wieder zugelassen, und bekam so einen ersten, verstörenden Einblick in die Welt des Angeklagten.
Bei Hausdurchsuchung flog alles auf
Bei einer Hausdurchsuchung waren 33 Videos und 101 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt worden. Staatsanwalt Florian Weber fiel die Aufgabe zu, zu jedem dieser Funde eine kurze Inhaltsbeschreibung zu Protokoll zu geben. Danach zogen sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurück.
Wie Richter Jochen Pohlit im Anschluss mitteilte, habe man sich darüber besprochen, wie im Falle eines Geständnisses der Strafrahmen aussehen könnte. Das gemeinsame Ziel der Verfahrensbeteiligten ist es dabei auch, den Prozess zu verkürzen und dem Opfer eine Zeugenaussage im Gerichtssaal zu ersparen. Dem Vorschlag des Verteidigers, dass sein Mandant die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbringen könnte, konnten die übrigen Beteiligten nichts abgewinnen. Man einigte sich letztendlich auf einen Strafrahmen zwischen siebeneinhalb und achteinhalb Jahren Haft. Für die Staatsanwaltschaft steht außerdem noch der Antrag auf Sicherheitsverwahrung im Raum. Dieser sei von dem Rechtsgespräch unberührt.
„Ich war zu Recht eingesperrt“
Dann kam endlich der Angeklagte zu Wort. Der 62-Jährige, seit seiner Festnahme im vergangenen Oktober in U-Haft, erschien als gebrochener Mann vor Gericht, wirkte fahrig und verlottert. Von einem Arbeitsunfall gesundheitlich angeschlagen, mühte er sich sichtlich ab, die Fragen des Vorsitzenden nach seinem Lebenslauf vor seiner ersten Haft zu beantworten. Bei einer Kopfverletzung sei ein Geschwulst in seinem Gehirn festgestellt worden, dass seitdem unter ärztlicher Beobachtung stehe. Ob das Auswirkungen auf den Prozess hat, will das Gericht in den kommenden Tagen prüfen.
Der Mann hatte zwei Ehen, die schnell geschieden wurden, und bereits in den 1990er Jahren mehrere Beziehungen zu minderjährigen Mädchen. Vor seiner jüngsten Tat habe er 15 Jahre lang mit der gleichen Partnerin zusammengewohnt. Mit Familienmitgliedern hat er wenig bis keinen Kontakt.
Sein erster Prozess fand 2002 ebenfalls vor dem Landauer Landgericht statt. Auf die Frage, wie er seine erste Haftstrafe erlebt hat, wurde er immer kleinlauter, wirkte aufgewühlt. „Ich habe mir zumindest eingebildet, dass ich die Sache im Griff hätte“, bringt er heraus. Nach der Haft habe er einmal pro Woche mit einem Betreuer gesprochen, auch eine Psychologin aufgesucht. „Ich war zu Recht eingesperrt“, ließ er die Zuhörer wissen. Die Haft sei „zeitweise sehr schwer“, das Verhältnis zu Mitinsassen als Sexualstraftäter „kein Zuckerschlecken“ gewesen.
Dann die Frage von Richter Pohlit: „Wie war es in Ihrer Kindheit? Gab es da Dinge, die ähnlich waren wie das, wegen dem wir heute hier sitzen?“ Wurde der Täter also im Kindesalter selbst Opfer sexueller Gewalt? Dies verursachte eine sichtlich emotionale Reaktion beim Angeklagten, er brach in Tränen aus. „Ich glaube, das reicht als Antwort erstmal“, stellte Pohlit fest.
Die ausführliche Einlassung zu den Tatvorwürfen fand dann wieder ohne Öffentlichkeit statt. Vorher schickte der Angeklagte aber vor, dass alles so stimme, wie es in der Anklageschrift vorgetragen wurde. Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil wird noch diesen Monat erwartet.
Anmerkung der Redaktion
In einer früheren Version des Artikels hieß es, Verteidiger Stefan Beck habe in einem Rechtsgespräch für seinen Mandanten einen Maßregelvollzug vorgeschlagen. Richtig ist, dass Beck die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt fordert. Eine sozialtherapeutische Anstalt ist eine Einrichtung im Justizvollzug, während der Maßregelvollzug in einer forensisch-psychiatrischen Klinik stattfindet. In ersterer können Täter landen, die Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung und im sozialen Verhalten aufweisen, aber dennoch schuldfähig sind.