Kreis Germersheim Kellnern für manchmal keine Kohle
Arbeiten ohne Lohn, Putzen in der Freizeit, Willkür bei Pausen. Immer mehr Ex-Mitarbeiter des „A 65“ prangern – inzwischen auch in den sozialen Netzwerken im Internet – Missstände in der Kandeler Diskothek an, zu denen der Betreiber schweigt. Für einen Arbeitsrechtler sind solche Bedingungen in der Gastronomie nichts Neues.
Nachdem zwei Ex-Mitarbeiter die schlechten Arbeitsbedingungen in der Kandeler Disko A 65 in der RHEINPFALZ angeprangert haben, erheben weitere Ehemalige Vorwürfe gegen die Betreiber. In den sozialen Netzwerken im Internet berichten Kommentatoren von ähnlichen Erlebnissen auch in anderen Discos. In Nächten mit wenigen Gästen haben sie für ihre Arbeitszeit teilweise kein Geld bekommen, hatten Kerstin* und Christian* berichtet. Diese unentgeltlichen Bereitschaftsdienste kennt auch Saskia*. Die Südpfälzerin bediente von 2012 bis 2014 im Biergarten des „A 65“: „Sehr oft bin ich wie verabredet um zehn gekommen und dann aber bis zwölf oder sogar zwei Uhr rumgesessen.“ Unbezahlt! An anderen Tagen arbeitete die 28-Jährige von 21 bis 6 Uhr durch – ohne Pause. „Bei besonderen Events wie Schottenparty oder 99-Cent-Party mit verbilligten oder Freigetränken konnten wir vielleicht zweimal für zehn Minuten zum Rauchen gehen, das war es.“ Nach der Schicht blieb den Thekenkräften noch eine halbe Stunde Zeit zum Putzen, die pauschal abgerechnet wurde. Wer länger brauchte, hatte Pech. Zudem habe der Geschäftsführer die Putzarbeit immer persönlich kontrollieren wollen. „Da musste ich dann noch mal bis zu einer Stunde warten, bis er kam.“ Bezahlt wurde auch diese Zeit nicht. Bezahlen musste Saskia dafür ihre Arbeitskleidung, ein T-Shirt mit dem A-65-Logo und eine Schürze mit dem Emblem eines Kräuterlikör-Herstellers. Pro Hemd waren zehn Euro fällig. „Und man braucht ja schon zwei, drei Garnituren für ein Wochenende.“ Weniger zimperlich sei die Geschäftsführung beim Einhalten der Entgeltgrenzen für Minijobber gewesen, erzählt Saskia. „Ich habe das als Nebenjob gemacht, aber hatte regelmäßig über 700 Euro auf dem Lohnzettel stehen – und ich war kein Einzelfall.“ Zu den Mehreinsätzen sei sie gedrängt worden. Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, entfällt die Befreiung von der Versicherungspflicht. Die Folge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten eigentlich Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Am ersten Sonntag jeden Monats mussten alle Angestellten zum Putzen antreten. An diesem Tag wurde der Lohn des Vormonats ausbezahlt. Den Mitarbeitern wurde angedroht: Wer zum Termin nicht erscheint und putzt, bekommt kein Geld. Das berichten Kerstin, Christian und Saskia. „Die Putzaktion begann um 14 Uhr, da musste man antreten, auch wenn man bis 6 Uhr in der Früh gearbeitet hatte. Das Saubermachen dauerte in der Regel bis 18 oder 19 Uhr.“ Geld gab es auch für die stundenlangen Putzeinsätze nicht, nur einen Euro extra für jede Stunde, die in diesem Monat gearbeitet wurde. Seit Einführung des Mindestlohnes gebe es für die Reinigungsarbeiten gar nichts mehr. Nico Klettenheimer arbeitete vor acht Jahren als Gläserabräumer im „A 65“. „Da waren die Verhältnisse aber schon genauso“, sagt der Minfelder. Deshalb habe er es auch nur ein halbes Jahr ausgehalten. Heute ist er in einem Karlsruher Musikclub tätig. „Das ist ein ganz anderes arbeiten!“ In der Systemgastronomie ist man als Arbeitnehmer nichts als Verbrauchsmaterial, sagt Harry*. Er hat den RHEINPFALZ-Bericht in Facebook kommentiert. Von 2010 bis 2012 arbeitete er in einer Großdisco in Rheinhessen. „Unter fragwürdigen Bedingungen.“ Nun jobbt er neben seinem Studium in einem Freizeitpark. Nach zwei Jahren endete Harrys Zeit im „A 65“: „Der Chef hatte mal wieder schlechte Laune und hatte eine Kollegin so übel beschimpft, dass ich verbal eingeschritten bin.“ Daraufhin sei er von vier schwarz gekleideten Türstehern vom Gelände eskortiert worden. Bei fristloser Kündigung entfalle das Gehalt, habe ihm der Geschäftsführer zum Abschied gesagt. Als seine ausstehenden 80 Euro nicht beglichen worden seien, habe er ein Mahnverfahren eingeleitet, das mit der Zwangsvollstreckung endete. „So wurden für die aus knapp 100, 200 Euro“, amüsiert er sich heute. Mehrere Anfragen der RHEINPFALZ, mit der Bitte, zu den Vorwürfen der ehemaligen Beschäftigten Stellung zu nehmen, ließ A-65-Geschäftsführer und Gesellschafter Stefan Stöber unbeantwortet. Ebenso keine Reaktion gab es auf die Bitte um Stellungnahme an den Landauer Geschäftsmann Michael Münch. Er war bis 2014 Gesellschafter der Tramü GmbH, die das Discoplex A 65 betreibt. *Namen von der Redaktion geändert MEHR ZUM THEMA