Wörth Katzenschutzverordnung: Bußgeld bei Verstößen

Streunende Katze.
Streunende Katze.

Um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern, erlässt die Stadt Wörth eine Katzenschutzverordnung.

Diese orientiert sich an dem Vorbild der Stadt Neustadt, die 2018 als erste Kommune im Land eine Katzenschutzverordnung erlassen hat. Mit einem Unterschied: „Wir werden im Gegensatz zu Neustadt einen Sanktionsmechanismus einführen, denn ich glaube, dass es ohne die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen, nicht funktionieren wird“, sagte Bürgermeister Dennis Nitsche (SPD) in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Dieser hat die im Juli von der FWG-Fraktion beantragte und im Stadtrat beschlossene Verordnung nun auf den Weg gebracht. Die Einhaltung wird vom Ordnungsamt kontrolliert, Bußgelder können bei Verstößen verhängt werden.

Worum geht es? Wird bei einer Sicherungsaktion von Streunern eine ungekennzeichnete, unkastrierte Katze aufgegriffen, kann diese vom Tierarzt kastriert werden. Wird dann doch noch ein Besitzer ausfindig gemacht, kann er für den Eingriff zur Kasse gebeten werden. Auch hat er keine Chance, den Verein Streunerpfoten, dessen Mitglieder sich ehrenamtlich um streunende Katzen kümmern, wegen „Sachbeschädigung“ zu verklagen. Grundsätzlich müssen Katzen im Haustierregister eingetragen und gechipt sein.

Beim Ordnungsamt geht man nicht davon aus, dass es durch den Erlass der Katzenschutzverordnung zu einem nennenswerten Mehraufwand kommt. Man rechne mit einer niedrigen einstelligen Fallzahl im Jahr, so Nitsche. Im laufenden Jahr sind laut Stadtverwaltung bisher die Kosten für die Entsorgung einer toten Katze angefallen. In einem weiteren Fall habe eine herrenlose Katze problemlos bei der Finderin untergebracht werden können.

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