Kreis Germersheim
Kangal ist kein Kampfhund
Am Ortsrand begegneten sich vor gut einem Jahr ein Kangal und ein Labrador. Diese Begegnung endete mit einer Anklage vor dem Amtsrichter. Wegen fahrlässiger Körperverletzung sollte sich die 44-jährige Schwester des Kangal-Halters verantworten. Der Labrador wurde von seinem Herrchen Gassi geführt.
Beim Zusammentreffen bellten die Hunde und – so schildert es das Labrador-Herrchen vor dem Amtsgericht Kandel – der Kangal konnte sich losreißen. Denn die 44-Jährige habe sich vermutlich vor Schreck die Hände vor das Gesicht geschlagen. Die Hunde seien aufeinander losgegangen und nur ein breites Lederhalsband habe den Labrador vor einer schweren Verletzung beschützt. Vor allem aber sei sein Herrchen dazwischen gegangen und habe den mindestens 60 Kilo schweren Kangal durch einen Stoß abgewehrt. Dabei sei ihm die Kniescheibe herausgesprungen und er sei drei Wochen lang krank gewesen.
Die Angeklagte stritt ab, den Hund losgelassen zu haben. Der Mann mit dem Labrador habe sich am Handy mit jemand gestritten. Dann habe er geschrien und ihren Hund beschimpft. Die Tiere seien aufeinander losgegangen. Die Leine habe sie nicht losgelassen und von Verletzungen habe sie nichts gesehen. Allerdings habe die Ehefrau des Geschädigten Tage später nach der Versicherungsnummer des Hundes gefragt.
Der Kangal, der große Hirtenhund einer alten Rasse, gehöre ihrem Bruder und er habe ihn aus dem Tierheim. Von dort komme immer mal jemand vorbei, der sich überzeuge, ob das Tier gut untergebracht sei. Es habe aber keine Klagen gegeben, so die Angeklagte. Gerüchteweise habe es geheißen, der Hund sei gefährlich, wusste eine Nachbarin. Andere erzählten, das Tier sei friedlich in seinem Zwinger.
Die Nachbarin hatte den Labrador und sein Herrchen ins Haus gelassen, damit die Hunde sich beruhigen konnten. Von dem Hundekampf habe sie nichts gesehen und Verletzungen habe sie auch nicht bemerkt.
So stand am Ende Aussage gegen Aussage und das Gericht stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Ein Grund: Der Labrador-Besitzer erklärte kein Interesse an der Strafverfolgung. Es sei ihm nur darum gegangen, die Frage zu klären, ob der Kangal gefährlich ist. Auch die Staatsanwaltschaft, die in diesem Fall von Amts wegen Anklage erhoben hatte, war mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden.
Wäre der Kangal in Rheinland-Pfalz als Kampfhund eingestuft, hätte der Prozess gegen die 44-Jährige anders ausgehen können, merkte der Amtsrichter an. Als „gefährlicher Hund“ gilt der Kangal aber nur in Hamburg und Hessen.