KANDEL Kandeler Bäume werden jetzt von Satzung geschützt
Auf den Weg gebracht wurde die Satzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Grünen Beigeordneten Jutta Wegmann. Über die Baumschutzsatzung sind jetzt alle Bäume geschützt, unabhängig davon, ob diese auf privatem oder öffentlichem Grund stehen. Einige Kriterien wurden nach dem Vorbild von Baumschutzsatzungen von Karlsruhe und Landau für Kandel angepasst. Dazu gehören wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im Stadtgebiet, Bäume mit Stammumfang ab 120 Zentimeter, Obstbäume mit Kronenansatz ab 1,60 Metern (Hochstämme) sowie Baumgruppen, wenn der Umfang der einzelnen Stämme größer 60 Zentimeter ist. Außerdem alle Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen, sowie Ersatzpflanzungen, unabhängig vom Stammdurchmesser
Ausnahmen zum Beispiel bei unzumutbaren Härten können auf Antrag bei der Stadt gewährt werden. „Wir haben bewusst weniger strenge Voraussetzungen definiert als in Vorbildsatzungen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen“, schreibt Jutta Wegmann in der Pressemitteilung.
Mit der Verabschiedung der Baumschutzsatzung wird es künftig verboten sein, geschützte Bäume zu beseitigen oder sie derart zu beeinträchtigen, dass sie eingehen. Zulässig sind weiterhin Baumbehandlungen, wie Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr, das Zurückschneiden bruchgefährdeter Bäume, die fachgerechte Pflege von Kopfweiden sowie die Herstellung des Lichtraumprofils an Straßen.
Für künftige Bauvorhaben gilt ein Baumbestandsplan unter Berücksichtigung geschützter Bäume. Falls dies nicht möglich ist, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung für eine Ersatzpflanzung. Wenn in begründeten Ausnahmefällen diese nicht vorgenommen werden kann, ist eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Bei Nichtachtung oder Zuwiderhandlung können Geldbußen auferlegt werden.
Die Stadt unterstützt die Bürgerinnen und Bürger mit Information und Beratung sowie, ab 2022, mit der Übernahme der Kosten einer Baumkontrolle, wenn der Stadt schützenswerte Bäume auf privaten Grundstücken freiwillig angezeigt werden.