Kreis Germersheim
Kandel: Keine Beweise für „Versuchte Gefangenenbefreiung“
Ein 32-Jähriger soll Ende März 2018 bei einer Demo in Kandel Polizisten behindert haben. Die nahmen gerade einen mutmaßlichen Böllerwerfer fest. Die Richter aber sahen manches anders wie Polizei und Staatsanwalt.
Bei der Festnahme eines mutmaßlichen Böllerwerfers sei „eine ganze Einheit reingerumpelt“, ließ ein 32-Jähriger aus München seinen Anwalt von einem Geschehen bei der Demo in Kandel am 24. März 2018 berichten. Der Mann, der schweigend auf der Anklagebank sitzt und in seinen Laptop vertieft ist, sollte per Strafbefehl bestraft werden. Die Anschuldigungen: versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Dagegen legte er Einspruch ein. Sein Anwalt ließ ein halbes Dutzend mal Videos abspielen, die bei dieser Demo entstanden waren.
Angeklagter: Von Polizei geschlagen
Auf den Videos festgehalten war das Geschehen an diesem Samstag an der Ecke Bahnhofstraße/Dierbachweg. Dort war ein Böller in die Menge geworfen worden. Direkt neben dem 32-jährigen Angeklagten wurde der mutmaßliche Böllerwerfer von der Polizei festgenommen. Eine Person sei dabei auf ihn geschubst worden. Und in dieser Situation hat der Angeklagte eigener Aussage zufolge die Arme hochgehoben. Nun habe ein Polizist ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und dann sei er von hinten festgenommen worden. Ja, er habe sich steif gemacht und wegtragen lassen, so die weitere Erklärung des Angeklagten. Eine schwarze Sturmmaske habe er auch dabei gehabt. Aber er habe die Arme reflexartig gehoben, wollte sich schützen und abwehren und keinesfalls eine Festnahme verhindern.
Gericht: „Widerstand gering“
Der mutmaßliche Böllerwerfer war im Sommer vom Schöffengericht in Landau wegen Landfriedensbruchs zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Weil der jetzige Angeklagte direkt neben ihm war und einen Polizisten zurückgehalten haben soll, hatte ihm die Staatsanwaltschaft versuchte Gefangenenbefreiung zur Last gelegt. Das Vergehen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Doch es gab keinen Beweis in Sachen „Versuchte Gefangenenbefreiung“ gegen den 32-Jährigen aus München. Er habe nicht nach einem Polizisten gegriffen, um diesen von der Festnahme abzuhalten, so das Gericht. Ebenso sei der Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten gering gewesen.
Ansonsten wurde dem Angeklagten noch ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. Vor diesem Hintergrund wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1500 Euro eingestellt.