Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Hohe Geldstrafe für Böllerwurf bei Demo Kandel

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Bei einer Demo am 24. März 2018 in Kandel flogen Böller, als die Linken mit den Rechten zusammentrafen. Am Freitag, 12. Juli, verurteilte das Jugendschöffengericht einen 21-Jährigen aus Stuttgart wegen Landfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 25 Euro.

Kandel/Landau. Viele Sympathisanten und Freunde waren zur Hauptverhandlung angereist. Am Haupteingang des Gerichts und vor dem Sitzungssaal wurden die Zuhörer kontrolliert. Für die Sitzplätze gab es Karten. Kein Platz blieb frei.

Die Anklage legte dem 21-Jährigen zur Last, einen Böller in Richtung der Polizei geworfen zu haben. Er sei mit einer Sturmmaske vermummt gewesen und habe mehrere Böller bei sich gehabt. Bei der Festnahme habe er sich heftig gewehrt und Polizisten verletzt.

Die Gruppe des Angeklagten, befand sich unter dem Motto „Rassismus ist keine Party…“ an der Ecke Dierbachweg/Bahnhofstraße in dem zugewiesenen „Versammlungsraum“. Als sich die Demonstranten von „Kandel ist überall“, die in einem Aufzug durch Kandel marschierten, der Kreuzung näherten, sei eine Gruppe mit dem Angeklagten nach vorn an die Polizeiabsperrung gestürmt, dabei seien Böller geflogen. Durch das Video, das die Spezialeinheit der Polizei aufnahm, konnte der 21-Jährige wegen eines Böllerwurfes identifiziert werden.

„Kämpferische Protestaktion“

„Ich bin angeklagt, weil ich an einer kämpferischen Protestaktion teilgenommen habe“, gab der 21-Jährige eine politische Erklärung ab. Dabei ging er unter anderem auf die Nazi-Kundgebung in Chemnitz ein. Eine solche Entwicklung sollte es auch in Kandel geben, zitierte er die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum. Beim Kampf gegen die Faschisten könne man sich nicht auf den Staat verlassen, kritisierte er unter anderem den Korpsgeist in der Polizei. „Während es hier um einen Böller geht, hallt der Schuss auf Walter Lübcke noch nach“, sagte er und bekam dafür Beifall aus dem Zuschauerraum.

Doch vor Gericht ging es „nur“ um die Straftaten, die dem 21-Jährigen nachgewiesen werden konnten. Die Aussagen von sieben Polizisten und das Beweisvideo untermauerten die meisten Anklagevorwürfe. Nicht erwiesen werden konnte, dass die am Versammlungsort gefundenen Böller dem Angeklagten gehörten – und dass er Polizisten verletzt hatte.

Bereits verurteilt

Ernst und aufmerksam hörte der schmächtige 21-Jährige den Zeugenaussagen zu, lächelte hin und wieder ins Publikum. Die Angaben zu seiner Person verlas der Vorsitzende Richter aus einem Urteil das Landgerichts Stuttgart. Demnach ist der Angeklagte mit zwei Geschwistern bei den Eltern aufgewachsen und absolviert gegenwärtig eine Ausbildung in einem Erzieherberuf.

Schon 2017 war er wegen Landfriedensbruchs zu 50 Arbeitsstunden verurteilt worden. Damals sei es um den Protest gegen den NPD Parteitag gegangen, sagte der Angeklagte. Im Februar verurteilte ihn das Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe wegen Landfriedensbruchs. Wie Oberstaatsanwalt Rottmann informierte, liege eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor.

Staatsanwalt: Keine Bewährung

So legitim und verfassungsrrechtlich geschützt, der Meinungskampf auch sei, in diesem Fall sei die Art und die Auswahl der Mittel nicht zu rechtfertigen. Wegen der Vorstrafen sah der Anklagevertreter, dass weitere Straftaten zu erwarten seien und beantragte unter Protest des Zuschauerraumes eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die nicht auf Bewährung ausgesetzt wird.

Verteidiger Franz Spindler zog mit der Frage, wie objektiv die Polizei sei, einen Vergleich mit den NSU-Prozess heran. In dem Antrag der Staatsanwaltschaft sah der Stuttgarter Rechtsanwalt eine politische Vorgabe.

„Polizei hat alles richtig gemacht“

Dagegen verwahrte sich der Vorsitzende Richter Urban Ruppert in der Urteilsbegründung. „Wir wollen hier niemand zum Märtyrer machen“, betonte er. Eigentlich sei eine Freiheitsstrafe angebracht gewesen. Aber er habe berücksichtigt, dass der Angeklagte wie „viele Menschen in einer kurzen Situation, die ausuferte“, sich falsch verhalten habe. „Die Polizei hat alles richtig gemacht“, sagte er in Richtung der Zuhörer. Die skandierten zum Schluss der fünfstündigen Verhandlung: „Hoch die internationale Solidarität.“

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