Germersheim / Lingenfeld RHEINPFALZ Plus Artikel Ist Vergrößerung des Gefahrstofflagers rechtens?

Viele Lkws fahren das US Depot täglich an. Manche haben Gefahrgut geladen.
Viele Lkws fahren das US Depot täglich an. Manche haben Gefahrgut geladen.

Darf das Gefahrstofflager im US-Depot Germersheim ohne eine Immissionsrechtliche Genehmigung erweitert werden oder nicht? Darüber entscheidet am Montag das Verwaltungsgericht Neustadt. Geklagt hat in Vertretung der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ Dietmar Bytzek.

Seit 2017 ist bekannt, dass das US-Depot zwischen Lingenfeld und Germersheim sein Gefahrstofflager im Gebäude 7915 von 70 Tonnen auf 1900 Tonnen vergrößern möchte. Diese Vergrößerung hat zu Widerstand in der Bevölkerung geführt, und eine Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ um den jetzigen Kläger Dietmar Bytzek hat sich gegründet. Die Bürgerinitiative mit vielen Mitgliedern aus Lingenfeld und Germersheim ist der Ansicht, dass die Kreisverwaltung Germersheim für die Genehmigung zur Erweiterung des Gefahrstofflagers ein immissionsrechtliches Verfahren hätte einleiten müssen. Dieser Meinung ist die Kreisverwaltung nicht. Jetzt treffen sich die Gegner am Montag vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt.

Über was das Gericht in Neustadt verhandelt

Helga Klingenmeier, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neustadt, erläutert, worum es im Verfahren geht: Für die Erweiterung des Gefahrstofflagers muss die Bundesrepublik Deutschland in Vertretung der Amerikaner einen entsprechenden Antrag bei der Kreisverwaltung Germersheim stellen. Die Kreisverwaltung habe diesen Antrag abgelehnt. Vereinfacht gesagt habe die Begründung gelautet, für die Erweiterung bedürfe es keiner Genehmigung. Dagegen habe sich die antragstellende Behörde im Auftrag der Amerikaner natürlich nicht gewehrt, da die Erweiterung so möglich war. Geklagt hat hingegen Dietmar Bytzek als Vertreter der BI. Der Kläger ist Helga Klingenmeier zufolge der Ansicht, dass die Kreisverwaltung ein immissionsrechtliches Verfahren hätte einleiten müssen. Und, so Klingenmeier weiter, sei die BI der Ansicht, dass der Kreis bei diesem Verfahren zum Ergebnis gekommen wäre, die Erweiterung deswegen letztlich zu versagen.

Geschichte der Gefahrstofflager

Auf der Homepage der Bürgerinitiative sind viele Daten zur Geschichte des 1951 gegründeten US-Depots zusammengetragen. Zwischen 1993 und 2003 ruhte das stillgelegte Depot, wurde ab er nie in den Besitz Deutschlands zurück überführt. Im Jahr der Wiederinbetriebnahme wurde das Depot zum Logistikzentrum aus- und umgebaut und durch einen Dienstleister des US-Militärs betrieben. Seit dem Jahr 2006 werden der BI zufolge dort Gefahrstoffe gelagert. Im Oktober 2009 erhielt der Betreiber vom Kreis einen Genehmigungsbescheid zum Betrieb eines Gefahrstofflagers der höchsten Gefahrstoffkategorie. Die maximale Lagermenge in dem Gebäude beträgt 1200 Tonnen.

2012 erteilte die Kreisverwaltung „ohne Öffentlichkeitsbeteiligung eine weitere Genehmigung zur Lagerung von weiteren 70 Tonnen hochgefährlicher Gefahrstoffe in einem zweiten separaten Gebäude 7915“, heißt es auf der Homepage der BI. In diesem Lagergebäude sei nun erstmals auch die Lagerung der hochgiftigen, explosiven und ätzenden Stoffe in Reinstform genehmigt und nicht, wie zuvor in Gebäude 7983, nur als Bestandteil innerhalb eines Gemisches. In beiden Gefahrstofflagern werden die als Gebinde angelieferten und eingelagerten Stoffe in den jeweiligen Räumen der Gefahrstofflager geöffnet und vorgangsspezifisch kommissioniert, neu verpackt und ausgeliefert, so die BI weiter.

Gegen diese 2012 erteilte Genehmigung hat Dietmar Bytzek vor dem Verwaltungsgericht geklagt und im Januar dieses Jahres verloren. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte geurteilt: Die 2012 von der Kreisverwaltung Germersheim erteilte Genehmigung des Gefahrstofflagers im Gebäude 7915 im US-Depot ist zurecht erfolgt. Am Montag wird nun darüber entschieden, ob ein immissionsrechtliches Verfahren notwendig ist oder nicht.

Info

Sitzung am Verwaltungsgericht Neustadt, Montag, 21. September, 13 Uhr, Zimmer C07.

https://www.gefahrstofflager.website/

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