Kommentar
Impfpflicht muss auch für Pflege zuhause gelten
Mitte März greift in Deutschland eine erste Impflicht hinsichtlich des Coronavirus. Dabei geht es umgangsprachlich um „Pflegekräfte“, im Amtsdeutsch aber ist es eine „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht. Ein wichtiger Unterschied, denn dadurch sind all die Frauen aus Polen, Rumänien und anderen Ländern, die mit Seniorinnen und Senioren in einem Haushalt leben, nicht betroffen.
Die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums für diesen Unterschied ist realitätsfern. Denn auf Anfrage heißt es, dass aufgrund der Beschäftigungssituation bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft wohl weniger Kontakte vorlägen, als in stationären Pflegeeinrichtungen. Tatsächlich teilen sich diese Pflegekräfte mit den ihnen anvertrauten alten Menschen den Alltag wie ein Lebenspartner.
Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen, man geht zusammen spazieren, unterstützt rund um die Uhr bei der Körperhygiene. Das erlaubt vielen Menschen ein würdiges Altern im eigenen Zuhause. Gleichzeitig ist diese eins-zu-eins-Situation voll einer Intimität, die in einer Einrichtung nicht denkbar wäre.
Wenn nun also diese erste – und vielleicht einzige - Impfpflicht hinsichtlich des Coronavirus wirklich die Schwächsten der Gesellschaft beschützen soll, muss sie auch für die privaten Pflegekräfte gelten. Alles andere ist unglaubwürdig.
