Kreis Germersheim Im Zweifel für den Angeklagten

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Im Zweifel für den Angeklagten sprach das Amtsgericht einen 64-jährigen Rentner aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis vom Vorwurf exhibitionistischer Handlungen jetzt frei. Nach zweitägiger Hauptverhandlung konnte nicht nachgewiesen werden, dass er mit entblößtem Geschlechtsteil am Spielplatz an der Festhalle in Wörth gestanden hatte.

An jenem 22. September 2013 fuhren drei 13-jährige Schülerinnen mit Rädern und Roller auf dem Spielplatz herum. An einer Hecke sahen sie einen Mann, der an seinem Geschlechtsteil herumgespielt habe. „Ich hatte ein bisschen Angst, es wirkt so komisch, wenn ein Mensch so dasteht“, sagte das Mädchen, das den Angeklagten „zu 100 Prozent“ wiedererkannt haben wollte. Sie hatte gleich ihre Mutter angerufen, die auf den Spielplatz eilte und die Polizei informierte. Da war der Mann aber schon verschwunden. Sexueller Missbrauch lautete der Anfangsverdacht. In dem Fall hätte der Täter die Mädchen abpassen und sexuelle Handlungen an sich vornehmen müssen. Aber alle drei sahen ihn nur „so dastehen“. So blieb der Vorwurf exhibitionistischer Handlungen. Dem zweiten Mädchen war es „unangenehm“, sie sagte: „Es hat mich eine Zeit lang beschäftigt, dann haben wir es wieder vergessen.“ Diese Zeugin erkannte den Mann auf der Anklagebank nicht wieder. Das dritte Mädchen war sich „zu 80 Prozent sicher“, dass der 64-Jährige entblößt an der Hecke gestanden hatte. Alle drei fertigten ein Phantombild an, von dem sogar der Angeklagte selbst sagte, dass es ihm ähnlich sehe. Er sei geschockt gewesen, als er die Anklage gelesen habe, betonte der Rentner immer wieder. Denn zur Tatzeit habe er krank zu Hause gelegen. Mit seiner Frau war er eine Woche zuvor aus dem Spanienurlaub zurückgekommen. Beide hätten eine schwere Grippe gehabt und wären nicht aus dem Haus gegangen. Einen Arzt hätten sie nicht aufgesucht, sondern sich selbst auskuriert. Das konnten der Sohn und vor allem eine Nachbarin als neutrale Zeugin bestätigen. Die Frau erinnerte sich noch gut an jene Zeit, weil sie einen schweren Schicksalsschlag verkraften musste. Das Nachbarehepaar sei ihr eine Stütze gewesen und sie sei froh gewesen, dass die beiden wieder aus dem Urlaub zurückgekommen waren. Während der Krankheit sei sie zweimal am Tag zu ihnen gegangen, um nach den bettlägerigen Kranken zu sehen. Dieses Alibi konnte dem Rentner nicht widerlegt werden. Gleichzeitig hieß es aber auch nicht, dass sie Mädchen etwas Falsches angegeben hätten. Ein Irrtum, so der Amtsrichter, wäre möglich, weil das Phantombild ein jüngeres Gesicht zeigte. Auch waren die Kinder nur kurz vorbeigefahren und hatten sich dann in Richtung Hallenbad aus dem Sichtfeld geflüchtet. Am Ende konnte deshalb auch die Staatsanwältin nicht ausschließen, dass das Phantombild auch auf andere Personen zutreffen könne. So blieben Zweifel an der Schuld des Angeklagten und dieser wurde freigesprochen. (mldh)

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