Wochen-Spitze Hände weg vom Bunsenbrenner!

„Nimm das!“
»Nimm das!«

Dass Grünschnitt oder Unkraut im Garten nicht verbrannt werden darf, wissen alle Grundstücksbesitzer. Nur einige halten sich nicht daran, was fatale Folgen haben kann.

Vermutlich hat sich der Hauseigentümer bei seiner Aktion nicht viel gedacht. Die Rede ist von einem Mann in Kandel, der am Mittwoch versucht hat, mit einem Bunsenbrenner das Unkraut in seinem Garten abzufackeln. Warum auch nicht? Jeder Gartenbesitzer weiß doch, welch Mühsal es verursacht, Unkraut zu rupfen. Von Rückenschmerzen und sonstigen drohenden Leiden einmal abgesehen, ist es auch eine Sisyphusarbeit. Das Grünzeug wächst oft schneller wieder nach, als man schauen kann. Erst recht, wenn man nicht auch den letzte Wurzelrest zu fassen bekommen hat. Also dann lieber verbrennen. Wusch – alles ist weg. Da wächst bestimmt nichts mehr!

Unser Gartenfreund in Kandel hatte ein wenig Pech. Durch Funkenflug entzündete sich ein Teil seiner Hecke. Die Feuerwehr musste alarmiert werden. Diese war mit drei Fahrzeugen und insgesamt 17 Mann ruck zuck am Unglücksort. Auch die Polizei schaute sich das Geschehen an. Das Feuer war schnell gelöscht, dennoch hat der Einsatz 55 Minuten gedauert. Was für ein Aufwand wegen eines bisschen Unkrauts?

Kein Einzelfall

Irgendwie hört man solche Meldungen immer wieder. Im August vergangenen Jahres hat in Rülzheim ein 73-Jähriger ebenfalls versucht, mit einem Gasbrenner das Unkraut in seinem Garten zu vernichten. Das Resultat war dasselbe wie in dieser Woche in Kandel. Die Hecke geriet in Brand, die Feuerwehr kam und löschte. In diesem Fall war sie mit 7 Fahrzeugen und 30 Kräften im Einsatz. In beiden Fällen hatten die Gartenbesitzer Glück: Es blieb bei überschaubarem Sachschaden. Ob sich die jeweiligen Hecken vom ungewollten Flambieren erholt haben, beziehungsweise erholen, ist nicht bekannt.

Es geht aber nicht immer so glimpflich ab. Vor wenigen Wochen wurde in Lemwerder im Landkreis Wesermarsch ein vergleichbarer Fall publik, der fast tragisch geendet hätte. Ein 76 Jahre alter Mann hatte eine große Hecke in Brand gesetzt, als er mit einem Gasbrenner Unkraut abfackeln wollte. Dabei fingen rund 50 Heckenpflanzen auf dem Nachbargrundstück Feuer. Durch die Hitze wurde zudem ein Rollladen am Fenster des Wohnhauses beschädigt. Bei Löschversuchen erlitten der 50-jährige Sohn des Zündlers sowie ein 78-jähriger Nachbar Rauchgasvergiftungen und leichte Verbrennungen im Gesicht. Die beiden Verletzten mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Schaden lag bei über 8000 Euro.

Aber trotz all der Gefahren lässt sich die Unsitte mit dem Verbrennen von Unkraut oder Grünschnitt nicht ausrotten. Man muss ja nur mal hinschauen, aus wie vielen Schrebergärten und privaten Grünanlagen von Frühjahr bis Sommer Rauchzeichen aufsteigen. An diesen Orten kommunizieren keine amerikanischen Ureinwohner, sondern hier wird illegal Grünschnitt verbrannt. So kann man sich den Weg zur Deponie sparen.

Verbrennen von Grünschnitt ist verboten

Dabei ist das Verbrennen von Gartenabfällen und Grünschnitt in Rheinland-Pfalz verboten. Die untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung Germersheim weist regelmäßig darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie etwa Baum- und Strauchschnitt nur im Ausnahmefall erlaubt ist, und dann auch nur unter strengen Bedingungen. In Hausgärten und innerorts besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.

Auch im Außenbereich, also etwa in Schrebergärten oder auf Rinderfarmen, hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen Vorrang. Hier dürfen laut Kreisverwaltung pflanzliche Abfälle nur dann verbrannt werden, wenn keine zumutbare Verwertungsmöglichkeit besteht. Die Verbrennung des Grünzeugs muss beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, riskiert ein Bußgeld.

Sehr wahrscheinlich ist diese Regelung allen Gartenbesitzern geläufig. Nur daranhalten, will sich halt nicht jeder. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Feuerteufel zum Flammenwerfer greift, um der Acker-Kratzdistel, dem gewöhnlichen Löwenzahn oder dem Schmalblättrigen Weidenröschen den Garaus zu machen.

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