Landau / Kandel
Gerichtsurteil: Schläger kommt mit blauem Auge davon
Der junge Angeklagte hatte es sich schön zurecht gelegt: Eine Auseinandersetzung zwischen seinen Freunden und einer anderen Gruppe in der Kandeler Innenstadt sei nach gegenseitigen Provokationen aus dem Ruder gelaufen. Er selbst habe nicht viel gemacht, sei weiter hinten gestanden. Sofern es zu Faustschlägen gekommen sei, wäre das sein Kumpel gewesen, der in der Sache bereits verurteilt ist. Das bestätigte dieser auch im Zeugenstand.
Die Anklageschrift las sich derweil anders: Die Gruppe soll die Geschädigten am Abend des 9. Dezember 2022 maskiert angegriffen und sie zur Leerung ihrer Taschen aufgefordert haben. Der Tatbestand des Raubs beziehungsweise der räuberischen Erpressung ist strafrechtlich eine andere Hausnummer als simple Körperverletzung. Wenngleich die Beteiligten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden und darum nicht mit Haft- oder Bewährungsstrafen rechnen mussten.
Täter flüchtig bekannt
Wie ein Opfer aussagte, seien ihm die Täter flüchtig bekannt. „Ich kannte einen von ihnen aus der Schule und habe meinen Kumpels gesagt, dass wir lieber einen Bogen um sie machen“, erinnert er sich. Nach einem ersten Treffen, bei dem bereits Provokationen ausgetauscht wurden, habe man die Gruppe kurz darauf vermummt angetroffen. „Ich habe ihnen gesagt, ich kenne euch, wir wollen keinen Stress. Was sollte das jetzt?“, so der Zeuge. Bei der Schlägerei sei einer seiner Freunde in einen Busch gedrückt und von mehreren Angreifern getreten worden. Bei ihrer Flucht hätten sie ihnen noch Steine hinterhergeworfen.
Kurios war ein zweiter Fall, für den der junge Mann sich ebenfalls verantworten musste: An einem Sportplatz prügelte er jemanden zu Boden. Dabei beschädigte er den Mottoradhelm, den sein Opfer bei der Auseinandersetzung trug. Der Angeklagte räumte den Vorfall ein; Hintergrund sei das Ende einer Beziehung gewesen. Den Geschädigten habe er schon länger gekannt, ihre Väter seien beste Freunde. Und was hat ihn zum Angriff bewogen? „Die hat mich mit dem betrogen“, erklärt er verschmitzt lächelnd.
Galavorstellung vor Gericht
Danach gab der Geschädigte im Zeugenstand eine Galavorstellung ab, wie man sie vor Gericht nicht aufführen sollte: Mütze auf dem Kopf, Kopfhörer im Ohr, gewollt „coole“ Antworten an den Richter: Für ihn sei die Sache gegessen, die Anzeige habe er auch schon lange zurück gezogen. Das machte für den Staatsanwalt aber keinen Unterschied. Er sieht in der Strafverfolgung ein öffentliches Interesse. Als der junge Mann aus dem Gerichtssaal hinausstolziert war, warf Richter Holger Beger den Verfahrensbeteiligten ein müdes Lächeln zu: „Ach, sie werden so schnell groß.“
Nachdem zwei Geschädigte den Verlauf des versuchten Raubüberfalls aus Sicht des Gerichts glaubwürdig geschildert hatten, nahm Richter Beger sich den Angeklagten vor. „Und jetzt? Haben die uns alle angelogen?“ Letztlich war es Verteidigerin Barbara Boltz, die den jungen Mann zur Einsicht brachte. In einem Rechtsgespräch handelte sie für ihren Mandanten eine Geldstrafe von zwischen 1000 und 1500 Euro und die Absolvierung einer erzieherischen Kurzinterventionsmaßnahme heraus – sofern dieser die Taten vollumfänglich eingesteht. Er ließ sich letztlich breitschlagen und entschuldigte sich für die vorige Verhüllungstaktik. Wie Boltz in ihrem Plädoyer herausstellte, habe ihr Mandant, der aus schwierigen Verhältnissen stamme, in den vergangenen Jahren eine gute Entwicklung gemacht. „Ich begleite ihn in dieser Sache nun schon seit einigen Jahren. Er hat eine geregelte Arbeit und mit seinem Großvater, bei dem er lebt, nun endlich eine Bezugsperson im Leben, die ihm Aufmerksamkeit und Zuneigung gibt. Er weiß auch, dass es Schöneres gibt, als immer wieder in meine Kanzlei zu kommen.“
Der Staatsanwalt warnte den Angeklagten: Im Erwachsenenrecht würde es, was das Strafmaß angeht, bei ähnlichen Fällen um ganz andere Dimensionen gehen. Richter Beger schloss mit einem klassischen Ausspruch des Jugendgerichts: „Ich hoffe, ich sehe Sie hier nicht wieder.“