Kreis Germersheim Gericht fordert Benutzungsordnung für Bereich um Kandeler Schwanenweiher

Auch der Kiosk ist mit dem Bebauungsplan rechtlich abgesichert.  Foto: Iversen
Auch der Kiosk ist mit dem Bebauungsplan rechtlich abgesichert.

Der Bebauungsplan „Europäischer Kulturpark“ ist nicht zu beanstanden und wirksam, es gibt keinen unzumutbaren Lärm. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat damit eine Normenkontrollklage am Freitag abgelehnt. Allerdings gibt es einige Hausaufgaben für die Stadt Kandel. Die Anwohnerin, die die Klage eingereicht hatte, zeigte sich in einer ersten Reaktion mit dem Urteil zufrieden. Das Gebiet rund um den Schwanenweiher hatte erst Anfang 2016 überhaupt einen Bebauungsplan bekommen. Dort gibt es ein Jugendzentrum, einen Kiosk mit Freifläche, eine Bühne, einen Spielplatz und verschiedene Sportanlagen. Die vom Plan zugelassenen Kultur- und Freizeitaktivitäten erforderten „ein umfassendes Nutzungsmanagement“ damit die Lärmbelastung zumutbar bleibe, so das OVG. Laut Freizeitrichtlinie darf es in dem Bereich insgesamt, also egal ob auf der Bühne oder auf dem Sportplatz, nicht öfter als 18 Mal zu laut sein. In einer Benutzungsordnung müssten die regelmäßigen Nutzungszeiten sowie zahlenmäßige und zeitliche Beschränkungen oder der Ausschluss besonders lärmintensiver Veranstaltungen verbindlich festgelegt werden, fordert das OVG. Die Anwohnerin ist zufrieden. „Nun sind die Prioritäten klar“, lautet ihre erste Einschätzung. Obwohl der Bebauungsplan nun gültig ist, sei dies ein Sieg für die Anwohner.
Das Urteil: Aktenzeichen: 8 C 11787/16 Oberverwaltungsgericht Koblenz

x