Lingenfeld
Gericht: Baugenehmigung für Vereinsheim der Dorfmusikanten in Wohngebiet rechtswidrig
Die Dorfmusikanten wollen ein Vereinsheim neben dem Jugendzentrum in der Straße Am Hirschgraben bauen, weil sie seit etlichen Jahren für ihre Proben und Treffen auf Räume von anderen Vereinen und Institutionen angewiesen sind. Hintergrund ist, dass die Ortsgemeinde das Gelände in der Humboldtstraße, wo einst die Probenstätte – der Musikpavillon – stand, verkauft hatte. Doch bei etlichen potenziellen Anwohnern des ins Auge gefassten Baugrundstücks stießen die Pläne für das eingeschossige Gebäude mit einem Probenraum, Saal, Küche, Lager und Sanitärräumen auf wenig Gegenliebe. Sie befürchteten zusätzlichen Lärm und wehrten sich: Gegen die im März 2020 unter Auflagen erteilte Baugenehmigung legten sie erfolglos Widerspruch ein. Auch vor dem Kreisrechtsausschuss im vergangenen Jahr erreichten sie lediglich weitere Auflagen, aber keine Aufhebung der Baugenehmigung. Unter der Voraussetzung, dass beim Probenbetrieb des Orchesters Fenster und Türen geschlossen bleiben, schien dem neuen Vereinsheim nichts mehr im Wege zu stehen.
Doch nun waren drei Klagen von Anwohnern auf Aufhebung der Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erfolgreich. „Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Musiker sich an die Auflage hielten, die Fenster und Türen während der Probe geschlossen zu halten“, gibt das Gericht die Argumentation der Kläger wieder. Zudem hätten die Anwohner, deren Grundstücke in einem reinen beziehungsweise allgemeinen Wohngebiet liegen, darauf verwiesen, dass die Baugenehmigung die Geräuschentwicklung in den Pausen und nach der Probe nicht berücksichtige.
Durchsetzbarkeit fraglich
Dieser Argumentation hat sich die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen angeschlossen und die Baugenehmigung aufgehoben. Diese sei rechtswidrig, denn sie stelle nicht sicher, dass die Nachbarn durch das Vereinsheim keinen unzumutbaren Immissionen ausgesetzt würden. Es sei den Mitgliedern des Vereins „schlicht nicht zumutbar, im Sommer bei Außentemperaturen von über 30 Grad mit bis zu 52 Personen in einem zirka 99 Quadratmeter großen Raum ohne Sauerstoffversorgung Blasinstrumente zu bespielen“. Es sei letztlich nicht zu erwarten, dass die Regelung durchgesetzt werden könne, denn der Probenbetrieb falle hauptsächlich in die Abendstunden und auf das Wochenende. Zu diesen Zeiten sei bei der Kreisverwaltung für die Kläger niemand erreichbar und die Polizei habe erfahrungsgemäß nur wenig Kapazitäten, die Einhaltung von Auflagen ständig zu kontrollieren, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Darüber hinaus verstoße die Baugenehmigung auch „unter dem Blickwinkel des sogenannten Etikettenschwindels gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme“. Es sei nicht nur ein Probenraum genehmigt worden, sondern ein Vereinsheim. Das lasse für den rund 300 Mitglieder zählenden Musikverein „eine Vielzahl von immissionsträchtigen Nutzungsmöglichkeiten“ offen, die in der Baugenehmigung auch nicht ausgenommen seien. Auch dass es eine Küche und eine überdachte Terrasse gebe, deute darauf hin, dass im Vereinsheim gesellige Zusammenkünfte stattfinden sollen. Diesen Umstand berücksichtige die Baugenehmigung nicht und stelle daher auch nicht sicher, dass das geplante Vereinsheim nachbarrechtskonform betrieben werden könne, folgert das Verwaltungsgericht.
Wie es weitergeht
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Ob die Germersheimer Kreisverwaltung als unterlegene Partei das tun wird, ist noch offen: „Das Urteil liegt uns mittlerweile vor. Wir werden es nun prüfen und danach entscheiden, ob wir gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einlegen“, teilt der Kreis auf Anfrage mit. Der Landkreis Germersheim unterlag erst vor wenigen Tagen in einem ähnlich gelagerten Fall, der ebenfalls Lingenfeld betrifft: Das Verwaltungsgericht hatte einem Anwohner recht gegeben, der wegen Lärmbelästigungen, die von der örtlichen Beachvolleyballanlage ausgehen, mit dem Kreis im Streit lag.
Die Dorfmusikanten halten sich ebenfalls noch bedeckt, was eine Reaktion auf das Urteil angeht. „Wir wollen das weitere Vorgehen in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung besprechen“, sagt Vorsitzender Holger Kronschnabel, der sich am Montag bereits mit seinen Vorstandskollegen ausgetauscht hat. Er und sein Co-Vorsitzender Bernhard Steinmetz haben die Gerichtstermine für den Verein als Beigeladene mitverfolgt. „Wir müssen das Urteil jetzt aufarbeiten. Glücklich sind wir damit natürlich nicht“, erklärt Kronschnabel. Die Dorfmusikanten wollen nun eruieren, welche Optionen ihnen bleiben und über diese dann die Mitglieder entscheiden lassen.