Wörth / Hagenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Geothermiewerk: Langer Weg bis zum Betrieb

Beantragte Suchgebiete für Geothermievorkommen.
Beantragte Suchgebiete für Geothermievorkommen.

Von wegen Goldgräber-Stimmung: Der Run auf die Geothermie-Felder der südlichen Südpfalz ist kein unkontrolliertes Hauen und Stechen. Vielmehr müssen die Unternehmen anstehen und sich jeden Schritt genehmigen lassen.

„Hinter der Hacke ist es duster“, zitiert Holsten Hübner eine alte Bergmanns-Weisheit. Sprich: Niemand kann in die Erde schauen. Hübner ist Leiter der Abteilung Bergbau im Landesbergamt und damit auch für die Genehmigung von geothermischen Anlagen zuständig. Und dabei gilt: „Man weiß nie, was einen bei einer Bohrung wirklich erwartet“, so Hübner. Weshalb Geothermie-Unternehmen einen langen Weg gehen müssen, bis sie eine Anlage in Betrieb nehmen dürfen. Das Bergamt schaut ihnen dabei ständig über die Schulter.

„Wir haben eine gestufte Vorgehensweise“, erläutert Hübner. Zur Zeit stehen in der Südpfalz entlang der Grenze zu Frankreich fünf Anträge an, mit den Unternehmen um die Erlaubnis bitten, in genau umrissenen Gebieten nach Thermalwasservorkommen suchen dürfen. Diese fünf Anträge sind aus den Unterlagen der Gemeinden erkennbar, die in das Bewilligungsverfahren eingebunden sind (wir berichteten).

Wie viele Anträge vorliegen, sagt das Bergamt nicht

Ob noch mehr Anträge vorliegen, darf das Bergamt nicht sagen. „Veröffentlich werden von uns nur bestandskräftige Erlaubnisse. Welche Anträge noch im Verfahren sind, darüber dürfen wir keine Auskunft erteilen“, so der Professor Georg Wieber, Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau. „Wir haben diesbezüglich eindeutige Vorgaben“, bekräftigt er.

„Bei diesen Anträgen geht es zunächst mal nur um eine Aufsuchung, weil noch keiner weiß, ob das auch vorhanden und vor allem auch gewinnbar ist, was man fördern möchte“, sagt Hübner. Wobei eine bloßes: „Ich will!“ nicht ausreicht. „Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die technischen und finanziellen Mittel für eine Aufsuchung hat“, so Hübner: „Gibt es für ein Gebiet konkurrierende Anträge, bekommt der den Zuschlag, der das am besten darlegen kann.“ Dies ist im Raum Wörth/Hagenbach der Fall: Hier haben die Neue Energie Wörth GmBH (Stadt Wörth, Pfalzwerke; Suchfeld „Catharina Werde“) und die Vulcan Energy Ressourcen GmbH (Suchfeld: „Heßbach“) Anträge eingereicht.

Jede Probebohrung einzeln genehmigen

Aufsuchungserlaubnisse werden für fünf Jahre erteilt und können für drei Jahre verlängert werden. Ein Freifahrt-Schein sind sie aber nicht: Bevor sie anfangen, müssen die Unternehmen ein Arbeitsprogramm vorlegen und jährlich darlegen, was sie getan haben. „Eine Erlaubnis ist nicht dafür da, sich etwas zu reservieren“, sagt Hübner. Und auch das Arbeitsprogramm entbindet die Unternehmen nicht von der Pflicht, jede einzelne Probebohrung genehmigen zu lassen.

Wer fündig geworden ist, kann im nächsten Schritt einen Antrag auf eine bergrechtliche Bewilligung stellen, so Hübner. Die umfasst das Recht, sich den Bodenschatz anzueignen. Dafür muss das Unternehmen aber wiederum seine Kompetenz und finanziellen Möglichkeiten nachweisen. „Und die jeweiligen Maßnahmen und Bohrungen muss es sich alle einzeln genehmigen lassen“, so Hübner. An den Genehmigungsprozessen sind neben dem Bergamt beispielsweise Wasser- und Umweltbehörden beteiligt.

Aufsuchungserlaubnis bis zu acht Jahre gültig

Wie lange es am Ende vom Antrag bis zum Bau eines Geothermie-Kraftwerkes dauert – dazu könne keine allgemeine Aussage getroffen werden, sagt Hübner. Da hänge zu sehr von den jeweiligen Umständen ab: angefangen damit, ob der Antrag schon beim ersten Einreichen vollständig ist. Meist bräuchten die Dinge ihre Zeit, weist Direktor Wieber auf den Zeitraum von 5 bis 8 Jahren hin, für den die Aufsuchungserlaubnis gültig ist. Und zu einzelnen Anträgen darf das Bergamt keine Auskunft geben.

Horst Kreuter, Gründer der Vulcan Energie Ressourcen GmbH (Suchfeld „Heßbach“), steht es hingegen frei, sein Unternehmen offen zu vertreten. Das allgemeine Prozedere schildert er wie die Vertreter des Bergamts: die Genehmigungen erfolgen nur schrittweise, die Unternehmen müssen Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit nachweisen. Besonders hebt Kreuter darauf ab, dass bei Interessenkollisionen das Bergamt die Antragsteller zu Gesprächen darüber auffordert, ob es nicht die Möglichkeit gibt, ein Aufsuchungsgebiet zu teilen oder in in irgendeiner Form zu kooperieren. „Erst wenn es keine Einigung gibt, entscheidet das Bergamt!“, sagt Kreuter.

Entscheidung in zwei bis drei Monaten

Was die Dauer der Suche betrifft, ist Kreuter optimistisch: „Es gibt keinen Graben weltweit, der so gut erforscht ist wie der Oberrheingraben.“ Die geologischen Strukturen, die die Geothermie-Betreiber suchen, sei mit einer Ausdehnung von 500 mal 500 Metern pro Bohrung allerdings relativ klein, weshalb noch Detailuntersuchungen notwendig seien. Eine Entscheidung über die Aufsuchungserlaubnis hält er in den nächsten zwei bis drei Monaten für möglich.

Einen anderen Zeithorizont spannt Armin Kaus auf. Er ist Geschäftsführer der Geo Exploration Technologies GmbH (Mainz; Suchfeld: „Rift“). Baubeginn einer Geothermie-Anlage könne „wenn alles gut geht“ – etwa in 5 Jahren sein. Schließlich brauche auch das Bewilligungsverfahren eine Zeit – und das kann erst beginnen, wenn nach der Aufsuchungserlaubnis auch konkrete mögliche Standorte gefunden werden. Der Hauptsorge viele Menschen – Erdbeben – hält der Geologe entgegen: „Mikroseismische Ereignisse kann man vermeiden, das ist nicht das große Problem.“ Zentral ist für ihn ein anderer Punkt: Geothermie liefere 24 Stunden an allen 7 Tagen der Woche Energie.

Der Elektroantrieb eines Daimler Trucks funktioniert nicht ohne Lithium.
Der Elektroantrieb eines Daimler Trucks funktioniert nicht ohne Lithium.
x