Kreis Germersheim Geldstrafe für Hetzspruch im Netz

„nit entschärfe, in die Linde bringe, bum.“ Das postete ein 50-Jähriger Südpfälzer im Internet in einem sozialen Netzwerk. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht Kandel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro. Für diese Straftat sieht das Gesetz eigentlich nur Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vor.
Im Einzelfall kann das Gericht jedoch ermessen, ob auch eine Geldstrafe möglich ist. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sich geständig zeigte, waren sich die Staatsanwältin und der Strafrichter schnell über die Geldstrafe einig. Gleichwohl betonten sie, dass eine solche Aussage geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Darüber hatte sich der 50-Jährige keine Gedanken gemacht, als er im vorigen November diesen Post in dem sozialen Netzwerk Facebook schrieb. Zwei Dinge gingen ihm damals im Kopf herum. Zum einen eine Bombe aus dem 2. Weltkrieg, die zu jener Zeit im Wald bei Schaidt gefunden worden war. Die Wörther Feuerwehr hatte die Entschärfungsaktion bei Facebook gestellt. Ebenfalls im Herbst 2015 war das Flüchtlingsheim in Schaidt – die Unterkunft ist im ehemaligen Hotel „Linde“ – wegen eines Gewaltverbrechens in die Schlagzeilen geraten. Die Stimmung im Ort sei angespannt gewesen, es habe nur dieses eine Thema gegeben, sagte der Angeklagte. Seine Frau, die im Lieferdienst tätig ist, traue sich seither nicht mehr in diese Einrichtung. Also postete der 50-Jährige seinen Hetzspruch bei der Feuerwehr. „Da ist mir der Gaul durchgegangen“, kommentiert der Angeklagte sein Verhalten. Er habe jedoch nicht geahnt, was das für Auswirkungen haben würde. Die Feuerwehr Wörth hatte den Post schnell gelöscht, der Absender wurde ermittelt. „Ich bin nicht fremdenfeindlich“, berichtete der Südpfälzer von Erntehelfern aus Polen und Rumänien, die jedes Jahr bei ihm arbeiteten. Er sei in keiner Partei und habe keinerlei politische Ambitionen, betonte er. Die aktuelle Lage sei brisant, hieß es im Gericht. Solche Sprüche könnten fatale Folgen haben. Das Urteil ist rechtskräftig. |mldh