Kandel Ganztagsbetreuung: Verbandsgemeinde Kandel beschließt neue Regelungen für Grundschulen
Ab August 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Die Verbandsgemeinde Kandel hat dafür neue Regeln beschlossen.
Die Verbandsgemeinde Kandel hat neue Regelungen für die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern beschlossen. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem 1. August 2026 greift. Vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse besteht dann ein Anspruch auf Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen. Dieser gilt auch in den Ferien, wobei Schließzeiten von bis zu vier Wochen möglich sind.
Die bisherige Satzung wurde dafür neu gefasst. Künftig gibt es an den Grundschulen in Kandel, Freckenfeld und Minfeld eine Ferienbetreuung: zwei Wochen in den Oster- und Herbstferien sowie sechs Wochen in den Sommerferien, montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Bislang bestand dieses Angebot nur in Minfeld. Anmeldung und Aufnahme erfolgen zentral über die Schulverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung. Der Elternbeitrag beträgt 45 Euro pro Monat und Kind.
In der Satzung sind außerdem Regelungen zur Frühbetreuung und zur nicht verpflichtenden Mittagsverpflegung enthalten. Ansprechpartner sind die Schulverwaltung und die Schulleitungen. Das gilt auch für Kinder der Ganztagsschule in Angebotsform an der Ludwig-Riedinger-Grundschule in Kandel, die freitags oder in den Ferien betreut werden sollen.