Kreis Germersheim Frauen in der Umkleide gefilmt

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Anderthalb Jahre filmte ein Schlosser junge Frauen in Umkleideräumen der Daimler AG in Wörth. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Kandel den Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Bereiches durch Bildaufnahmen zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Als Auflagen muss er sich einer stationären psychiatrischen Behandlung unterziehen und 2500 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen.

„Unkeusch hätte meine Oma gesagt, aber ich wusste nicht, dass es eine Straftat ist“, versuchte der gelernte Werkzeugmacher unter Tränen eine Erklärung. Er gestand, mit einer Minikamera Frauen beim Umkleiden gefilmt zu haben. Ursprünglich habe er die kleine Kamera für das Motorradfahren gekauft. Damit habe er auch einen Dieb fassen wollen, der sich in der Männerumkleide an Spinden zu schaffen gemacht habe. Aber dann siegte „eine bestimmte Faszination“. Schon immer habe er sich gern „Frauen angeguckt“. Blitzte bei den Arbeitskolleginnen nur etwas vom BH aus dem Overall heraus, habe ihn das angeregt. Er wollte sehen, wie die Frauen „untendrunter aussehen“. So bastelte er sich zwei Kästchen mit einer Öffnung für die Linse und stellte sie in den Umkleideräumen auf. Die Filme sah er sich zu Hause an. In soziale Netzwerke habe er sie nicht gestellt, beteuerte er. Die Zeuginnen spiegelten nur einen Teil der Geschädigten wider. Denn um einen Täter zu verurteilen, muss ihm eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Dazu gehört der genaue Tatzeitpunkt. Weil aber nicht alle Filmaufnahmen mit dem Aufnahmedatum versehen waren, konnten „nur“ sechs Frauen ermittelt werden. Insgesamt sollen 15 Frauen beim Umziehen gefilmt worden sein. Eine davon nahm der Angeklagte beim Duschen auf. Noch heute hat die Studentin Angst, wenn es dunkel wird. Für eine 23-Jährige war es ein Schock, als sie vom Werkschutz von den Filmaufnahmen erfuhr. Danach war sie sieben Wochen krank geschrieben. „Man fühlt sich bloßgestellt“, sagte sie unter Tränen. Manchmal sei es schwierig, sich in einem Männerbetrieb durchzusetzen, litt eine resolute Zeugin unter der Vorstellung, ob vielleicht „auch andere Kollegen sowas machen würden.“ Sie habe jetzt in jeder Umkleidekabine Angst, sagte eine 47-Jährige aus . So geht es auch einer 27-jährigen Kollegin. „Eklig“ sei die Erinnerung, die bei der Zeugenaussage wieder wachgerufen wurde. Ans Licht kamen die Spannerfilme, als im November 2014 einer Frau ein orangefarbenes Kästchen im Umkleideraum auffiel. Professor Niels Habermann aus Heidelberg stellte als forensischer Gutachter bei dem Angeklagten Voyeurismus als psychische Störung fest. Aber, das reiche nicht aus, um schuldunfähig zu sein. Der 50-Jährige habe die Taten nicht durchgehend begangen, sein Trieb habe sich nicht gesteigert, zeichnete der Gutachter ein detailliertes Bild von der Entwicklung des Täters. Grundlagen dafür sah er auch im streng katholischen Elternhaus, in dem Sexualität ein Tabu war. Jetzt leidet der Angeklagte auch unter einer Depression. Nach 30 Jahren bei Daimler wurde er gekündigt. Schon im Vorfeld des Prozesses zahlte er allen Opfern Schmerzensgeld und Schadensersatz von durchschnittlich 2000 Euro, teilte sein Verteidiger über Vergleiche vor dem Zivilgericht mit. Ob seine Frau bei ihm bleibe, sei derzeit offen. In der Hauptverhandlung entschuldigte er sich bei den Geschädigten. Er hat sich freiwillig einer ambulanten psychiatrischen Behandlung gestellt. Allerdings riet der Gutachter zu einer stationären Therapie mit einem Spezialisten für die psychische Störung Voyeurismus. Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass das Gesetz über die Verletzung des höchstpersönlichen Bereiches durch Filmaufnahmen im Januar 2015 von einem Jahr auf zwei Jahre Höchststrafe verschärft wurde. Geldstrafe reiche für diese Taten nicht mehr aus, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Und sprach für bisher nicht vorbestraften Angeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe aus. Denn durch sein Handeln, sei das Vertrauen zahlreicher Menschen in die geschützten Bereiche verloren gegangen. |mldh

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