Kreis Germersheim Faustkampf mit Messerstichen beendet

Zwei aus Georgien stammende Brüder, 30 und 25 Jahre alt, müssen sich seit Montag wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Totschlag vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Landau verantworten. Sie sollen an einem Morgen Mitte August des vergangenen Jahres einen 25-Jährigen geschlagen und mit einem Messer verletzt haben.

Der tätlichen Auseinandersetzung soll ein verbaler Streit am Telefon des späteren Opfers mit dem jüngeren der beiden Angeklagten vorausgegangen sein. Dabei sollen auf beiden Seiten recht wüste Beschimpfungen ausgetauscht worden sein. Darauf habe man sich zu einem Faustkampf, Mann gegen Mann, bei einer Tankstelle in Wörth verabredet. Der jüngere Mann ließ sich von seiner Frau chauffieren, nahm seinen Bruder und zwei weitere Bekannte mit, das Opfer ließ sich ebenfalls von einer Bekannten fahren. Beide Männer waren nicht unerheblich betrunken. Ein weiterer Freund kam mit dem eigenen Auto zum Kampfplatz. Die Kontrahenten sollen dann gleich aufeinander eingeschlagen haben, dann soll der ältere Angeklagte ein Messer gezogen und dem Gegner seines Bruders Messerstiche in die Beine und den Bauch versetzt haben. Seine Bekannten sollen ihn dann weggezogen haben, das Messer will er im Rhein entsorgt haben. Er gab vor Gericht an, er habe unter keinen Umständen den anderen Mann töten wollen. Er habe lediglich seinem Bruder, den er in der unterlegenen Position gesehen habe, helfen wollen. Es tue ihm sehr leid, was geschehen sei. Sein jüngerer Bruder ließ durch seinen Anwalt eine Erklärung des Tathergangs verlesen. Er sei an dem Abend nicht mehr ganz nüchtern gewesen und habe geglaubt, ein anderer Mann – nämlich just der später hinzugekommenen Begleiter des Opfers – habe ihn am Telefon beleidigt, und mit dem habe er sich prügeln wollen. Er habe im Kampfgetümmel nicht bemerkt, dass sich sein Bruder eingemischt habe. Dass ein Messer zum Einsatz gekommen sei habe er erst erfahren, als die Streitenden getrennt worden waren. Er habe sich später bei dem Opfer entschuldigt, die Entschuldigung sei auch angenommen worden. Die Angaben der Brüder lösten bei der Kammer sichtliche Verwirrung aus, da es keinerlei erklärbare Gründe für eine solche Verabredung zur Prügelei gäbe. Besorgt wollte der Vorsitzende Richter wissen, ob diese Art der Konfliktbewältigung der neueste Trend sei, wäre er doch in kürzester Zeit mit mehreren solcher Vorfälle konfrontiert worden. Die Frage konnten aber weder die Angeklagten noch das Opfer beantworten. Nach der Tat war der ältere der beiden Brüder nach Frankreich geflohen und erst im Dezember in Zweibrücken verhaftet worden. Als Grund für die Flucht nannte er die Angst vor einer erneuten Abschiebung in sein Heimatland Georgien. Die Familie war nach der Ermordung des Vaters durch die georgische Polizei über Moskau 1998 nach Deutschland gekommen. Ihr Asylantrag wurde 2006 abgelehnt, sie musste zurück in ihr Heimatland. Der ältere Bruder war wegen verschiedener Delikte bereits 2005 abgeschoben worden. Vor allem seine Drogenprobleme hätten verhindert, dass er im Leben Fuß fassen konnte. Der jüngere Bruder kam 2008 nach Deutschland zurück, vor der Abschiebung war er einige Jahre lang wegen psychischer Probleme – er musste die Ermordung des Vaters mit ansehen – behandelt worden. Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt. (sma)

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