Wörth
Fahrer weg, Auto stört, Behörden streiten
Der kleine unscheinbare silbergraue Hyundai hat die Gerüchteküche schon zum Überlaufen gebracht: Das Auto soll in der Nacht zum Sonntag auf der A65 gestanden haben, der Fahrer schlief. Die Polizei habe deshalb Fahrer und Auto nach Wörth verfrachtet. Außerdem habe das Ordnungsamt der Stadt erklärt, das Auto könne dort stehen bleiben, weil es den Verkehr nicht behindert.
Der erste Punkt des Gerüchts kann kaum stimmen: Von der A65 würde ein Auto von der Polizei niemals bis zur Luitpoldstraße geleitet. Mit einem Anruf bei der Polizei ist das gleich geklärt: Das Auto mit belgischem Kennzeichen war der Polizei auf der B9 aufgefallen, weil es sehr langsam fuhr. Die Streife leitete das Auto an der Ausfahrt Jockgrim von der B9 nach Wörth und stoppte es dort. Nach der Kontrolle durfte der Fahrer keinen Schritt mehr fahren: Der 60-jährige Mann stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Am Sonntag gegen 7.20 Uhr wurde der Mann von der Polizei wieder entlassen. Er spricht kein Deutsch und ist offenkundig gehbehindert – im Auto liegt noch ein Krückstock. Der Autoschlüssel blieb bei der Polizei verwahrt, denn der Fahrer durfte die nächsten 48 Stunden nicht mehr fahren. Abgeholt wurde der Schlüssel allerdings nicht. Damit habe die Polizei ihre Arbeit getan, meint Polizeisprecher Oliver Link. Für den Rest – den ruhenden Verkehr –, sei das Ordnungsamt der Stadt Wörth zuständig.
Am Sonntag kein Problem
Das sieht die Wörther Stadtverwaltung anders. Das Auto sei zwar in der Tat am Sonntag gegen 14.10 Uhr den städtischen Vollzugsbeamten aufgefallen. Ein Bürger sei ihnen entgegengekommen und haben ihnen mitgeteilt, dass Polizeibeamte bei einer Maßnahme das Auto eigenhändig dort hingeschoben haben. Die Vollzugsbeamten kontaktierten darauf die Polizei. Ihnen wurde laut Stadt versichert, dass das Auto im Laufe des Sonntags, spätestens aber am Montag entfernt wird. Beide Seiten waren sich einig, dass das Auto trotz der Engstelle am Sonntag kein Problem sei, weil kein hohes Verkehrsaufkommen herrsche.
Am Mittwoch steht das Auto aber immer noch. Mittlerweile habe die Polizei Wörth telefonisch mitgeteilt, dass die Stadt Wörth das Auto abschleppen soll, wenn es sie stört, so die Stadtverwaltung. Die Stadt sieht aber die Polizei in der Pflicht: Es handele sich um eine vorangegangene noch nicht abgeschlossenen Maßnahme der Polizei. Die Stadt bittet deshalb die Polizei, ihre Maßnahme zu beenden und das Auto abschleppen zu lassen. „Aus dem Fakt, dass der kommunale Vollzugsmitarbeiter gegen einen temporären Verbleib des Fahrzeugs an Ort und Stelle keine Einwände erhoben hat um den Kollegen und Kolleginnen der Polizeiinspektion die Arbeit zu erleichtern, ergibt sich kein Zuständigkeitswechsel“, meint Bürgermeister Dennis Nitsche (SPD).