Schwegenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Einsatz wegen Abschiebung: Polizei in Asylbewerberunterkunft

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Ein Polizeieinsatz in einer Asylbewerberunterkunft in Schwegenheim hat am Montagmorgen für Aufsehen gesorgt. Auf RHEINPFALZ-Anfrage berichtet die Polizei, dass es sich um eine Abschiebung gehandelt habe.

In der Hauptstraße in Schwegenheim parkten vor einem ehemaligen Hotelgebäude am frühen Montagmorgen Polizeiwagen. Bürger sprachen von einem „Großeinsatz“. Grund für den Einsatz war eine Abschiebung, wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Germersheim auf Anfrage sagte. In einem solchen Fall stellen Beamte der örtlichen Polizeidienststelle vor Ort fest, ob sich die Person, die abgeschoben werden soll, in dem Gebäude befindet. Die Bereitschaftspolizei aus Enkenbach-Alsenborn komme hinzu und bringe die Person an den Flughafen, wo sie der Bundespolizei übergeben werde und ein Flugzeug warte, erklärte der Polizeisprecher die allgemeine Vorgehensweise.

Ausländerbehörde und BAMF für Asylverfahren zuständig

Im Schwegenheimer Fall wurde ein 59 Jahre alter Mann aus Ägypten abgeschoben. Den Grund kennt die Polizei nicht, sie ist nur die ausführende Einheit. Die Asylentscheidung liegt bei der Ausländerbehörde beziehungsweise dem Bundesamt für Migration und Integration (BAMF). Allgemein kann gesagt werden, dass die Behörden bei jedem Asylantrag prüfen, ob eine von vier Schutzformen vorliegt. Zu den Schutzformen zählen die Berechtigung auf Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes, der Flüchtlingsschutz nach Paragraf 3 des Asylgesetzes, die Zuerkennung des subsidiären Schutzes und die Feststellung, dass ein Abschiebeverbot in das Land vorliegt. „Nur wenn keine der Schutzformen in Frage kommt, wird der Asylantrag abgelehnt“, heißt es aus dem BAMF. Dann wird der betroffenen Person eine Ausreisefrist gesetzt. Kommt sie dieser nicht nach, folgt die Abschiebung. Abgeschoben wird auch, wenn eigentlich ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Stimmt der Mitgliedsstaat zu, ordnet das BAMF die Abschiebung in den zuständigen Staat an.

Zurück nach Schwegenheim und dem von Bürgern angesprochenen „Großeinsatz“. Diese Bezeichnung relativierte der Polizeisprecher: In der Regel sei bei einer Abschiebung ein Streifenwagen von der örtlichen Dienststelle vor Ort, die Bereitschaftspolizei rücke im Normalfall mit vier bis fünf Beamten an, sodass sich sechs bis sieben Polizeibeamte im Einsatz befänden.

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