Kreis Germersheim „E“ im Kennzeichen könnte künftig auch für mittlere und schwere Lkw möglich sein
Das Verkehrsministerium des Bundes prüft, ob künftig mittlere und schwere Lastkraftwagen ein „E“ im amtlichen Kennzeichen führen dürfen. Das geht aus einer Information des Ministeriums hervor, die laut Kreisverwaltung Landrat Martin Brandl (CDU) auf Anfrage erhalten hat. Bislang können nur Autos, leichte Nutzfahrzeuge und bestimmte Busse ein E-Kennzeichen führen, erläutert die Kreisverwaltung. Es dient der Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb und kann, je nach kommunaler Regelung, mit bestimmten Privilegien verbunden sein – etwa beim Parken oder bei der Nutzung von Busspuren. Nach Auskunft von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) an den Kreis wird derzeit eine Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vorbereitet. Die Neuerung bezüglich der Kennzeichen solle im Rahmen dieser Überarbeitung geprüft werden, so die Kreisverwaltung. Das derzeit gültige EmoG gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Wann die überarbeitete Fassung in Kraft treten und die neue Regelung für Lkw greifen könnte, stehe derzeit noch nicht fest.
Die Kreisverwaltung Germersheim begleitet nach eigenen Angaben die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität aufmerksam und setzt sich für die Förderung klimafreundlicher Verkehrskonzepte im Landkreis ein. Zudem befindet sich mit dem Wörther Lastwagenwerk eine große Fertigungsstätte für Elektro-Lastwagen im Gebiet des Landkreises.