Wörth Drei Freundinnen teilen sich einen E-Scooter

E-Scooter dürfen nur mit Versicherung gefahren werden.
E-Scooter dürfen nur mit Versicherung gefahren werden.

Die Fahrt auf einem E-Scooter endete für eine 14-Jährige und ihre zwei Freundinnen in einer Polizeikontrolle. Die drei Mädchen, die sich zu dritt den neu erworbenen Roller der 14-Jährigen teilten, fielen einer Streife auf. Bei der Kontrolle sahen die Beamten, dass am E-Scooter keine für das Fahrzeug erforderliche Versicherungsplakette angebracht war. Folglich war davon auszugehen, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug vorhanden ist. Dieser ist jedoch zwingend für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich. Auf die Fahrerin kommt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetztes zu. „Ihre beiden Mitfahrerinnen wurden aufgrund der verbotenen Nutzung des Rollers mit mehr als einer Person als Betroffene einer Ordnungswidrigkeit belehrt“, berichtet die Polizei.

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