Hagenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Breitere Gänge, niedrigere Regale: SB-Markt wird modernisiert

 Die bisherige Verkaufsfläche des SB-Marktes soll von 1400 Quadratmetern auf 2000 anwachsen.
Die bisherige Verkaufsfläche des SB-Marktes soll von 1400 Quadratmetern auf 2000 anwachsen.

Die Grundsubstanz des mehr als 25 Jahre alten SB-Marktes in der Rheinstraße in Hagenbach soll modernisiert und umstrukturiert werden. Was die Investorin plant.

Die Investorin hat einen Antrag auf Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ eingereicht. Die bisher festgesetzte Verkaufsfläche soll von 1400 Quadratmetern auf 2000 vergrößert werden. Um den Standort an die Erfordernisse einer modernen Einzelhandelsimmobilie und veränderte Kundenwünsche anzupassen, sind zudem Umbau- und Modernisierungsarbeiten notwendig. Konkret geht es laut Investorin um eine Verbesserung der momentan beengten Situation im Verkaufsraum durch breitere Gänge, niedrigere Regale und größere Präsentationsflächen. Die Bestückung mit Waren soll vereinfacht und das Vorhalten größerer Warenmengen je Artikel ermöglicht werden.

Investorin trägt sämtliche Kosten für Umbau

Im Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Hagenbach ist die bestehende als Sonderbaufläche dargestellt, die hinzukommenden Erweiterungsflächen sind als landwirtschaftliche Flächen festgelegt. Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar (ERP) stellt das Areal teilweise als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe beziehungsweise sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen dar.

Der Hagenbacher Stadtrat hat nun einstimmig einen Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ entsprechend dem dargestellten neuen Geltungsbereich gefasst. Sämtliche Kosten zur Verwirklichung des Baurechts sind von der Investorin zu tragen, dies soll mit einem entsprechenden Vertrag festgelegt werden. Bürgermeister Christian Hutter (CDU) wird im Benehmen mit den Beigeordneten für die Auftragsvergabe aller erforderlichen Planungsleistungen ermächtigt.

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