LANDAU / Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Bewährungsstrafe wegen Kinderpornos

32-Jähriger vor dem Landgericht Landau wegen Besitzes kinderpornografischer Fotos verurteilt.
32-Jähriger vor dem Landgericht Landau wegen Besitzes kinderpornografischer Fotos verurteilt.

9000 Kinderpornos herunter- und zwei hochgeladen: 32-Jähriger zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt . Auch weil er heimlich filmte. Hilfe aus den USA.

Über 9000 Fotos, darunter ein Teil auch Videos mit kinder- und jugendpornografischen Darstellungen, hat sich ein 32-Jähriger aus dem Kreis Germersheim aus dem Darknet heruntergeladen. Zwei Fotos von unbekleideten Jungen in sexueller Pose lud er ins Netz hoch. Und dann filmte er auch noch heimlich seine WG-Mitbewohnerin in der Dusche.

Strafe zugunsten Kinderschutzeinrichtungen

Am Mittwoch hat das Schöffengericht am Landgericht Landau den Angeklagten wegen Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert zwei Jahre. Als Auflagen muss er die Langzeittherapie, die er kurz vor der Hauptverhandlung begonnen hat, beenden. 1000 Euro muss er an das Kinderhospiz Sterntaler und weitere 1000 Euro an den Kinderschutzbund Landau zahlen.

Nach der Trennung von seiner langjährigen Jugendfreundin habe er die Neigung gespürt, sich jugendpornografische Darstellungen anzuschauen. Richterin Katarina Kraus hielt das für eine Schutzbehauptung. Der Angeklagte habe diese Neigungen. Denn warum sonst seien so viele Kinderpornofotos heruntergeladen worden?

Pornobilder im „Paket“ erhalten

Der 32-Jährige indes behauptet, dass er die kinderpornografischen Fotos, die auf seinen Rechnern sichergestellt wurden, nur „im Paket“ zu bekommen gewesen seien. Er sei damals in einer gesundheitlichen Krisensituation gewesen und habe auch zu viel getrunken. Dass es illegal ist, habe er gewusst. Allerdings kam ihm vermutlich erst im Gerichtssaal richtig zu Bewusstsein, dass die digitalen Fotos in der realen Welt durch den Missbrauch von Kindern entstanden sind.

Als die Sache herauskam, habe er seiner WG-Mitbewohnerin den Spannerfilm in der Dusche gestanden. Aber ins Netz habe er dieses Video nicht gestellt. Die junge Frau sei zwar enttäuscht gewesen, habe ihm aber verziehen.

US-Behörden helfen bei Ermittlung

Die Aufklärung dieser Straftaten begann, nachdem das Bundeskriminalamt auf US-amerikanische Datenbanken zugreifen konnte. So wurde auch der bisher unbekannte Nutzer durch die IP-Nummer identifiziert. Anfang Mai durchsuchte die Polizei seine Wohnung und beschlagnahmte alle Rechner und Handys mit den Kinderpornos.

Das Gericht würdigte die Offenheit, mit der der Angeklagte sein Geständnis ablegte. Es ist schwer, sich in aller Öffentlichkeit zu pädophilen Neigungen zu bekennen, hielt ihm Richterin Katarina Kraus zugute. Er ist auch nicht vorbestraft und die Taten zogen sich über einen Zeitraum von fast vier Jahren. Zu Lasten des 32-Jährigen fiel die Masse der Bilder in die Waagschale.

Urteil ist rechtskräftig

Er habe großes Glück, seine Partnerin und Freunde zu haben, begann er sein „letztes Wort“. Als er dann sagte, weniger gut hätten es die Kinder und Jugendlichen gehabt, die für die Fotos missbraucht wurden, schossen ihm die Tränen in die Augen. Das Urteil hat er angenommen, es ist bereits rechtskräftig.

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