Wörth Bahnstrecke gesperrt: Frau fast von Zug erfasst

Trotz Rotlicht und akustischem Signal hat eine Frau kurz vor dem nahenden Zug den unbeschrankten Bahnübergang überquert.
Trotz Rotlicht und akustischem Signal hat eine Frau kurz vor dem nahenden Zug den unbeschrankten Bahnübergang überquert.

Sehr viel Glück hatte am Montag eine Frau, die mit ihrem Fahrrad den unbeschrankten Bahnübergang beim Badepark überquerte und beinah vom Zug erfasst worden wäre. Laut Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist, hat die Frau um zirka 16.20 Uhr trotz akustischem Signal und Rotlichtzeichen den Bahnübergang überquert. Der Triebfahrzeugführer des herannahenden Regional-Express' 66 war daraufhin zur Schnellbremsung gezwungen. Das Fahrrad wurde vom vorbeifahrenden Zug touchiert. Die unbekannte Frau entfernte sich vom Unfallort. Der Zugführer löste zunächst die Rettungskette aus, da er anfänglich nicht einschätzen konnte, ob die Frau durch den Zug erfasst worden war. Der Zug war mit rund 140 Passagieren besetzt. Keiner der Fahrgäste wurde durch die Schnellbremsung verletzt. Die Strecke war von 16.20 bis 17.35 Uhr gesperrt.

Vor Ort waren Kräfte der Polizei Wörth, Bundespolizei, Feuerwehr Wörth, Rettungsdienst, Notarzt, Notfallmanager und Techniker der Deutschen Bahn eingesetzt. Die Polizei Wörth spricht gar von zwei Radfahrern, die „mit dem Schreck ihres Lebens“ davongekommen seien und sich dann aus dem Staub gemacht hätten. Es wurden Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie Sachbeschädigung gegen Unbekannt eingeleitet. Personen, die das Geschehen beobachtet oder aufgezeichnet haben und Angaben zum Tathergang oder der Frau beziehungsweise den beiden Radfahrern machen können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern unter 0631 34073-0 oder der kostenfreien Servicenummer 0800 6888000 zu melden. Hinweise nimmt auch die Polizeiinspektion in Wörth unter Telefon 07271 92210 entgegen.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren, die beim unbefugten Betreten von Gleisanlagen bestehen. Gleise dürfen nur auf den ausgewiesenen Wegen und freigegebenen Bahnübergängen überquert werden. Rotlichtzeichen und geschlossene Schranken sind zu beachten. Auf vielen Strecken sind Züge beinahe lautlos und mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs. Des Weiteren haben Züge einen langen Bremsweg und können nicht ausweichen.

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