Wochen-Spitze
Amtsschimmel: Im Galopp durch die Innenstadt
Die Luft für Raser sollte zu Beginn des Jahres in der Stadt Wörth dünner werden. Und nicht nur dort. Auch in den Verbandsgemeinden Herxheim, Kandel und Lingenfeld. Dazu hatten im Juli vergangenen Jahres die Bürgermeister der vier Kommunen im Wörther Rathaus eine Zweckvereinbarung unterzeichnet. Diese hat das Ziel, innerorts den Straßenverkehr zu überwachen. Es solle auf jeden Fall häufiger geblitzt werden, lautete damals die Ankündigung. Und die Fäden sollen im Wörther Rathaus zusammenlaufen, denn das dortige Ordnungsamt soll die Bußgeldbescheide in allen vier Kommunen verschicken.
Der ein oder andere Bleifuß hat wahrscheinlich schon in der Silvesternacht Schweißausbrüche bekommen beim Gedanken daran, dass er ab sofort bei seinem Ritt durch die Hanns-Martin-Schleyer-Straße den Fuß vom Gaspedal nehmen muss. Was für ein Ärger aber auch. War doch die Stadt gerade erst bei dem Versuch ausgebremst worden, in der viel befahrenen Durchgangsstraße durchgängig Tempo 30 einzuführen. Man erinnert sich: Ein Autofahrer hatte sich beim Kreisrechtsausschuss über die Nacht-und-Nebel-Aktion beschwert – und Recht bekommen. Ein Großteil der Schilder musste wieder eingemottet werden. Tja, und jetzt sollte also verstärkt geblitzt werden. Die Aufregung war durchaus groß, wie auch der ein oder andere Leserbrief, der die RHEINPFALZ erreichte, beweist.
Paragrafenhüter legen Veto ein
Passiert ist allerdings – nichts. Kein Autofahrer wurde bisher wegen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zur Kasse gebeten. Denn die Zweckvereinbarung war bisher nicht gültig, wie Zuhörer und Ratsmitglieder in der jüngsten Sitzung des Stadtrates erfuhren. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hatte ihren Segen verweigert. Die Paragrafenhüter forderten den Stadtrat auf, noch eine „Anpassung vorzunehmen“. Und die hatte es wahrlich in sich.
Die ADD verlangte, „die Voraussetzungen für eine Aufhebung durch alle Beteiligten und für eine Kündigung durch einen einzelnen Beteiligten sowie die Folgen daraus zu regeln“. Die Zweckvereinbarung erhielt bisher jedoch nur Ausführungen zur Kündigung durch einen einzelnen Beteiligten und den Folgen einer Kündigung oder Aufhebung. Voraussetzungen für die Aufhebung der Zweckvereinbarung durch alle Beteiligten seien jedoch nicht geregelt, kritisierte die ADD. Welch Versäumnis! „Ich dachte, es ist logisch, dass sich die Zweckvereinbarung erledigt hat, wenn sie von allen Beteiligten gekündigt wurde“, meinte Bürgermeister Dennis Nitsche im Stadtrat.
CDU bleibt bei ihrem Nein
Aber nein! Wir leben in Deutschland, dem Mutterland der Bürokratie, da müssen sich Logik und gesunder Menschenverstand in ihrer Bedeutung schon ein wenig zurücknehmen. Im Grundsatz ging es um Paragraf 7, der in der alten Fassung die Überschrift hatte: „Dauer der Zweckvereinbarung, Kündigung“. Da musste der Stadtrat nun beschließen, dass die Überschrift um ein Komma und das Wort „Aufhebung“ ergänzt wird. Außerdem musste noch ein Absatz 4 zu diesem Paragraf 7 hinzugefügt werden. Dieser neue Absatz hat es in seiner Klarheit aber in sich, lautet er doch: „Die kommunalen Beteiligten und die beauftragte Beteiligte können einvernehmlich die Aufhebung dieser Zweckvereinbarung vereinbaren.“
Der Rat beschloss die Ergänzung. Allerdings ohne die Stimmen der CDU-Fraktion, die sagte geschlossen: Nein. Schließlich hatten die Christdemokraten ja schon im vergangenen Jahr die komplette Vereinbarung abgelehnt. Dann ist dieses Nein nur konsequent. Aber im geschilderten Fall auch irgendwie absurd.
Auch die Verbandsgemeinderäte in Herxheim, Kandel und Lingenfeld müssen die Zweckvereinbarung noch einmal auf die Tagesordnung nehmen und die Ergänzung ebenfalls beschließen. Anschließend muss das gute Stück erneut bei der ADD zur Genehmigung vorgelegt werden.
Nachdem nun der Amtsschimmel durch die Stadt galoppiert ist, sollten nach menschlichem Ermessen in den Sommermonaten die Blitzer folgen. Oder etwa nicht?
Ein schönes Wochenende